- Luftverkehrsabkommen mit USA - ganz interessant - Bob, 05.11.2002, 11:01
- Re: Lufthoheit bei den Brüssler Majestäten - muß UMTS auch dorthin? - Baldur der Ketzer, 05.11.2002, 11:10
Luftverkehrsabkommen mit USA - ganz interessant
-->EuGH: Einzel-Luftverkehrsabkommen mit USA verstoßen gegen EU-Recht
Dienstag 5. November 2002, 10:47 Uhr
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Luftverkehrsabkommen von Deutschland und sieben anderen EU-Staaten mit den USA verstoßen laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) gegen das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union. In 8 Einzelurteilen befand das Gericht, dass die Außenkompetenz Brüssels im Bereich der Luftfahrt verletzt worden sei. Den Luxemburger Urteilen kommt grundsätzliche Bedeutung zu, weil sie den Einzelstaaten die"Lufthoheit" für internationale Flugverkehrsabkommen absprechen.
Die Einzelverträge Deutschlands, Ã-sterreichs, Dänemarks, Schwedens, Finnlands, Belgiens und Luxemburgs mit den USA verstoßen dem Gericht zufolge insbesondere gegen die EU-Regeln für die Aufstellung von Flugpreisen für Flüge innerhalb der Union. Außerdem seien sie nicht konform mit den Vorschriften für computergesteuerte Buchungssystem und den Zuweisen von Zeitnischen für Starts und Landungen. Deutschland hatte zuletzt 1995 das Luftverkehrsabkommen mit den USA erneuert.
EIGENTUMSKLAUSEL IN DER KRITIK
Das britische Flugverkehrsabkommen mit den USA wird in diesen Punkten zwar nicht bemängelt. Es verstößt dem Gericht zufolge aber ebenfalls gegen die Außenkompetenz der EU im Luftverkehrsbereich.
Das Gericht bemängelte insbesondere Klauseln in US-Verträgen über das Eigentum an den Fluggesellschaften. Danach können beide Vertragsparteien der anderen Seite Betriebsgenehmigungen für Fluggesellschaften versagen, wenn die Un ternehmen nicht dem Vertragspartner selbst oder Eigentümern aus dem Vertragsstaat gehören. Mit den Verträgen vereinbaren die Partner in der Regel für ihre Fluggesellschaften exklusive Start- und Landerechte./hn/zb

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