- Beitrag zur Eigentumsdebatte - moneymind, 04.11.2002, 23:05
- Klasse Beitrag! - silvereagle, 04.11.2002, 23:45
- Re: Genau! (owT) - Tassie Devil, 05.11.2002, 00:33
- Re: Klasse Beitrag - moneymind, 06.11.2002, 00:07
- Danke fĂĽr diesen Beitrag, Moneymind,... - Uwe, 05.11.2002, 00:51
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte - FĂĽrst Luschi, 05.11.2002, 13:06
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte - moneymind, 06.11.2002, 00:07
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte / Danke fĂĽr diesen Beitrag!!! (owT) - -- ELLI --, 05.11.2002, 15:38
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte - Schöner Beitrag (!), hier eine Bestätigung... - Popeye, 05.11.2002, 16:05
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte - und was sind die Tiere einer Karawane?? - Dimi, 05.11.2002, 16:18
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - moneymind, 05.11.2002, 22:16
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - Dimi, 06.11.2002, 00:26
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - moneymind, 06.11.2002, 12:21
- Re: Sind die Tiere einer Karawane kein Eigentum? - Moneymind - Dimi, 06.11.2002, 18:42
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - moneymind, 06.11.2002, 12:21
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - Dimi, 06.11.2002, 00:26
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - moneymind, 05.11.2002, 22:16
- Klasse Beitrag! - silvereagle, 04.11.2002, 23:45
Re: Was sind die Tiere einer Karawane??
-->Hallo moneymind,
>>Was ist das Vieh?
>>Gehört es in die Kategorie zu 'Speer', oder zu 'Stammesgebiet'? Oder nicht doch eher zu 'Handwerkerinventar'?
>Das Vieh gehört - wenn man die von H/S vorgeschlagene Unterscheidung anwendet - in jedem Fall in die Kategorie"Individualbesitz".
Das Vieh ist kein Gemeinschaftseigentum wie das Stammesgebiet, es ist indiviuduell, im Unterschied zum Speer aber darĂĽberhinaus unmittelbares Produktionsmittel - wie eine Werkstatt.
>Ob es auch sein Eigentum ist, hängt davon ab, ob er im Geltungsbereich einer zivilen Rechtsordnung lebt, die Vertragsfreiheit garantiert und Gläubigern die Möglichkeit einräumt, ihre Forderungen zwangsvollstrecken zu lassen.
Ob eine römische Kutsche ein Fortbewegungsmittel war, hängt davon ab, ob sie im Geltungsbereich einer Straßenverkehrsordnung eingesetzt wurde?
>Denn dann kann ein Gläubiger, demgegenüber er vertraglich vereinbarte Forderungen nicht fristgerecht erfüllt hat, auf Erfüllung klagen und seine Forderungen zwangsweise durchsetzen (vollstrecken) lassen.
Leihvorgänge gibt es auch in Gesellschaften ohne amtliche Vollstreckung, auch wenn diese wohl das Geschäft belebt.
Es kommt doch nur darauf an, ob ein Geschäft zustandekommt, und nicht, ob dies in einem dem unseren ähnlichen Umfeld geschieht.
GruĂź Dimi

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