- Beitrag zur Eigentumsdebatte - moneymind, 04.11.2002, 23:05
- Klasse Beitrag! - silvereagle, 04.11.2002, 23:45
- Re: Genau! (owT) - Tassie Devil, 05.11.2002, 00:33
- Re: Klasse Beitrag - moneymind, 06.11.2002, 00:07
- Danke für diesen Beitrag, Moneymind,... - Uwe, 05.11.2002, 00:51
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte - Fürst Luschi, 05.11.2002, 13:06
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte - moneymind, 06.11.2002, 00:07
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte / Danke für diesen Beitrag!!! (owT) - -- ELLI --, 05.11.2002, 15:38
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte - Schöner Beitrag (!), hier eine Bestätigung... - Popeye, 05.11.2002, 16:05
- Re: Beitrag zur Eigentumsdebatte - und was sind die Tiere einer Karawane?? - Dimi, 05.11.2002, 16:18
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - moneymind, 05.11.2002, 22:16
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - Dimi, 06.11.2002, 00:26
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - moneymind, 06.11.2002, 12:21
- Re: Sind die Tiere einer Karawane kein Eigentum? - Moneymind - Dimi, 06.11.2002, 18:42
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - moneymind, 06.11.2002, 12:21
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - Dimi, 06.11.2002, 00:26
- Re: Was sind die Tiere einer Karawane?? - moneymind, 05.11.2002, 22:16
- Klasse Beitrag! - silvereagle, 04.11.2002, 23:45
Re: Was sind die Tiere einer Karawane??
-->Hallo Dimi,
>Das Vieh ist kein Gemeinschaftseigentum wie das Stammesgebiet, es ist indiviuduell, im Unterschied zum Speer aber darüberhinaus unmittelbares Produktionsmittel - wie eine Werkstatt.
Das Stammesgebiet kann man nicht sinnvoll als Gemeinschaftseigentum bezeichnen - es kann nicht als Kreditsicherheit verwendet und dann durch Zwangsvollstreckung verloren werden! Es ist GemeinschaftsBESITZ!
Noch ein Erklärungsversuch: BESITZ bezieht sich immer auf den GEBRAUCHSWERT einer Sache. EIGENTUM bezieht sich immer auf den VERMÃ-GENSWERT. Vermögen wird in Geld gemessen und in Bilanzen verbucht. Schon mal einen Stamm gesehen, der einem anderen Stamm sein Stammesgebiet verkauft oder verpfändet und per staatlicher Zwangsvollstreckung verloren hätte?
Dazu vielleicht später noch ein paar mehr Zeilen, bin grad in Eile.
>Ob eine römische Kutsche ein Fortbewegungsmittel war, hängt davon ab, ob sie im Geltungsbereich einer Straßenverkehrsordnung eingesetzt wurde?
Natürlich nicht! Ob die Kutsche einen VERMÃ-GENSWERT hat, ob sie der Kutscher also ins Leihaus bringen, verpfänden und dafür Geld bekommen kann und, wenn er das Geld dann nicht zurückbringen kann, das Eigentum an der Kutsche verliert, hängt davon ab, ob er im Geltungsbereich einer zivilen Rechtsordnung lebt.
Kennst Du Marx (Du verwendest den Begriff"Produktionsmittel", könnte ja ein Hinweis drauf sein)? Seine Unterscheidung von Gebrauchswert-Ebene und Tauschwert-Ebene ist hier recht nützlich - irrenführend ist nur, daß Marx sich auf den Tausch bezieht und dann eine Tauschtheorie konstruiert, die nicht funktioniert und v.a. die Dynamik der bürg. Ges. nicht erklärt.
Deswegen schlage ich vor: Gebrauchswert-Ebene (Besitz&materielle Nutzung) und Vermögenswert-Ebene (Verpfändung, Verbuchung in Geldwerten, Zwangsvollstreckung) analytisch streng trennen!
Sorry, muß jetzt los, vielleicht später mehr.
Danke für die Einwände/den Widerspruch!
Gruß moneymind
>>Denn dann kann ein Gläubiger, demgegenüber er vertraglich vereinbarte Forderungen nicht fristgerecht erfüllt hat, auf Erfüllung klagen und seine Forderungen zwangsweise durchsetzen (vollstrecken) lassen.
>Leihvorgänge gibt es auch in Gesellschaften ohne amtliche Vollstreckung, auch wenn diese wohl das Geschäft belebt.
>Es kommt doch nur darauf an, ob ein Geschäft zustandekommt, und nicht, ob dies in einem dem unseren ähnlichen Umfeld geschieht.
>Gruß Dimi

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