- Und nochmal: Zur Spekulationssteuer - Popeye, 08.11.2002, 09:04
Und nochmal: Zur Spekulationssteuer
-->Koalition erwägt
Spekulationsfrist von zehn
Jahren
Erst in der kommenden Woche wollen SPD
und Grüne endgültig über die
Spekulationssteuer entscheiden.
uhl BERLIN. SPD und Grüne überlegen, die
derzeitige Spekulationsfrist für Wertpapiere
von einem Jahr auf etwa zehn Jahre zu
verlängern. Finanzminister Hans Eichel (SPD)
plant dagegen bisher, private
Veräußerungsgewinne aus
Wertpapiergeschäften rückwirkend voll
einkommensteuerpflichtig zu machen. Da die
Banken künftig die Finanzämter nicht nur
über Kapitalerträge, sondern auch über
Veräußerungsgewinne informieren müssen,
würden sehr viel mehr Verkäufe erfasst als
bisher, hieß es in Koalitionskreisen. Damit
entstünden beträchtliche Mehreinnahmen.
Die Koalition will über die
Spekulationssteuer in der nächsten Woche
entscheiden. Offen ist auch noch die
steuerliche Behandlung von
Immobilienverkäufen. Hier überlegen SPD
und Grüne inzwischen eine Stufenregelung.
Danach wären bei Immobilienverkäufen in
den ersten zehn Jahren nach der
Anschaffung wie bisher Wertsteigerungen
und Abschreibungen zu versteuern. Nach
dem elften Jahr würde nach diesem Modell
nur noch die Wertsteigerung erfasst.
Bereits beschlossen hat die Koalition eine
Übergangsregelung bei der degressiven
Gebäudeabschreibung. Der
Abschreibungssatz wird nun nicht sofort das
Niveau der linearen Abschreibung von 2 %
gesenkt. Vielmehr sollen Gebäude, die bis
Ende 2006 gebaut oder gekauft werden, in
den jeweils ersten acht Jahren noch mit je 3
% abgeschrieben werden. Überdies will die
Koalition den Abschreibungszeitraum für den
Erhaltungsaufwand von Gebäuden von heute
höchstens zwei auf fünf Jahre verlängern.
SPD und Grüne haben zudem die
Einzelheiten für die Kürzung der
Eigenheimzulage festgelegt:
- Die Zulage erhalten ab 1. Januar 2003 nur
noch Eltern. Wer bis Jahresultimo einen
Bauantrag stellt oder einen Kaufvertrag
abschließt, kommt noch in den Genuss der
bisherigen Förderung. Für Neu- und
Altbauten gibt es acht Jahre lang nur noch
einen einheitlichen Sockelbetrag von 1 000
Euro pro Familie und Jahr und 800 Euro pro
Kind und Jahr. Für Eltern mit zwei Kindern
sind das jährlich 2 600 Euro. Derzeit erhält
eine vierköpfige Familie bei Neubauten 4
090 Euro und bei Altbauten 2 812 Euro.
- Die Einkommensgrenze, bis zu der die
Eigenheimzulage gewährt wird, sinkt für
Alleinerziehende von 81 807 auf 70 000 Euro
und für Ehepaare von 163 614 auf 140 000
Euro. Die zusätzlich pro Kind gewährte
Einkommensgrenze von 30 678 Euro
reduziert sich auf 20 000 Euro.
- Die Einkommensgrenze bezieht sich
weiterhin auf den Gesamtbetrag der
Einkünfte in zwei Jahren, nämlich das
Erstjahr der Förderung und das Jahr davor.
Um steuerliche Gestaltungen durch
Verlustverrechnungen auszuschließen,
werden ab 2003 nur noch positive Einkünfte
berücksichtigt.
- Wer innerhalb von vier Jahren nach Bezug
der eigenen vier Wände ein Kind bekommt,
erhält ab dem Geburtsjahr die volle Sockel-
und Kinderzulage. Für weiteren Nachwuchs
innerhalb des Förderzeitraums von acht
Jahren werden die 800 Euro pro Kind und
Jahr nur für die Restlaufzeit gezahlt.
- Die Höhe der zusätzlichen Ã-kozulagen für
energiesparende Heizungen und
Wärmedämmung stehen noch nicht fest.
Eichel will sie bisher nur von 256 auf 260
Euro und von 205 auf 210 Euro aufstocken.
- Das von Eichel 2003 bis 2006 bei der
Eigenheimzulage einkalkulierte
Einsparvolumen von insgesamt 4,7 Mrd. Euro
wird bis auf einen zweistelligen
Millionenbetrag erreicht.
HANDELSBLATT, Freitag, 08. November 2002, 08:24 Uhr

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