- Am Arbeitsgericht: Fristlos oder nicht? - Wal Buchenberg, 08.11.2002, 07:50
- Re: Die meisten Kündigungen werden wegen.... - Carpediem, 08.11.2002, 08:15
- Re: Am Arbeitsgericht: Fristlos oder nicht? - Dieter, 08.11.2002, 10:25
- Re: Am Arbeitsgericht: Fristlos oder nicht? - frogge, 08.11.2002, 11:09
Re: Am Arbeitsgericht: Fristlos oder nicht?
-->Hallo Wal,
soweit ich weiß, sind die Richter lt. ZPO angehalten, immer einen Vergleich anzustreben (Güteverhandlung). Erst wenn einer der beiden Seiten das nicht will, kommt es zur eigentlichen Verhandlung.
Deine Schilderung dürfte so einer Güteverhandlung entsprechen (leider mit pers. Wertung).
Das Verhandlungsergebnis hätte lauten können, die fristlose Kündigung wäre rechtens, und die Klage des Mitarbeiters wäre abzuweisen, oder die Kündigung wäre wg. Formfehler nicht wirksam, dann wäre der Mitarbeiter nach wie vor in seinem Arbeitsverhältnis, der Mitarbeiter würde seinen Lohn nachgezahlt bekommen und müßte das Arbeitslosengeld an den Staat zurückzahlen.
Da scheinbar beide Seiten das entspr. Risiko (alles oder nichts) nicht eingehen wollten, einigte man sich auf der Mitte.
Gruß Dieter

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