- Am Arbeitsgericht: Fristlos oder nicht? - Wal Buchenberg, 08.11.2002, 07:50
- Re: Die meisten Kündigungen werden wegen.... - Carpediem, 08.11.2002, 08:15
- Re: Am Arbeitsgericht: Fristlos oder nicht? - Dieter, 08.11.2002, 10:25
- Re: Am Arbeitsgericht: Fristlos oder nicht? - frogge, 08.11.2002, 11:09
Re: Am Arbeitsgericht: Fristlos oder nicht?
-->fristlose kdg. offensichtlich schon förml. unwirksam. frage nach weiterbeschäftigung indiziert doch, dass selbst die ordentl. kdg. aufgrund ag vorbringen nicht greift.
der eigentliche hammer ist doch, dass der ag sich seiner pflichten routine- und regelmässig durch zahlung entledigen kann. die"abfindung" stellt doch gerade die leistung dar, die - natürlich nur bei vorliegen von an ansprüchen (!!) - dem ag das prozessrisiko (gehalt...) und eben auch eine ordentliche und begründete kündigung abnimmt.

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