- Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Tiffany, 09.11.2002, 01:49
- Lege die deutsche Staatsangehörigkeit nieder - Turon, 09.11.2002, 02:05
- Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Trixx, 09.11.2002, 09:34
- Re: Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Tiffany, 09.11.2002, 09:40
- Re: Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Euklid, 09.11.2002, 11:34
- Sach mal - Turon, 09.11.2002, 13:56
- Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Trixx, 09.11.2002, 09:34
- Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 02:22
- Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Tiffany, 09.11.2002, 09:52
- Re: zum Außensteuergesetz - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 13:45
- Re: zum Außensteuergesetz - Euklid, 09.11.2002, 14:26
- Re: zum Außensteuergesetz - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 14:41
- @Baldur: 1000 Dank, die Antwort war sehr informativ (owT) - Tiffany, 09.11.2002, 17:46
- Re: zum Außensteuergesetz - Euklid, 09.11.2002, 14:26
- Re: zum Außensteuergesetz - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 13:45
- Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Tiffany, 09.11.2002, 09:52
- Lege die deutsche Staatsangehörigkeit nieder - Turon, 09.11.2002, 02:05
Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer
-->Hallo, Tiffany,
Turo hat es Dir schon beantwortet: wenn Du konsequent auswanderst, kann Dir die erweitert beschränkte StPfl. egal sein, die treifft Dich nicht.
Wohnst Du in ABS und beziehst dort Einkünfte, bist Du UNbeschränkt steuerpflichtig.
Wohnst Du nicht mehr in ABS, bekommst dort aber noch Einkünfte her, werden die sowieso unbegrenzt lange voll versteuert.
Wohnst Du nicht mehr in ABS, beziehst von dort auch keine Einkünfte mehr, aber beziehst Du Einkünfte, die nach der Definition der Superschlauen Bürokraten keine ausländischen Einkünfte sein sollen, dann werden die als inländsiche umqualifiziert.
Und werden damit steuerpflichtig. Irgendwelche Zinserträge z.B. oder geschäftliche Erfolge, die nicht einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, das steht irgendwo hinten im EStG.
Das ist ein riesiges Brimborium mit fast keinem Gehalt im konkreten Fall.
Verkaufe alles in ABS, melde alles ab, lasse alles zurück und baue alles am neuen Wohnort neu auf, dann können sie besteuern wollen, soviel sie sich zusammenhirnen können ------> es greift nicht mehr..
Kannst Du das nicht und kannst Einkünfte aus ABS nicht ganz vermeiden, mußt Du die halt versteuern.
Aber weder Dein ausländisches Einkommen noch sonst irgendwas, das nicht mehr in ABS liegt.
beste Grüße vom Baldur

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