- Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Tiffany, 09.11.2002, 01:49
- Lege die deutsche Staatsangehörigkeit nieder - Turon, 09.11.2002, 02:05
- Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Trixx, 09.11.2002, 09:34
- Re: Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Tiffany, 09.11.2002, 09:40
- Re: Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Euklid, 09.11.2002, 11:34
- Sach mal - Turon, 09.11.2002, 13:56
- Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Trixx, 09.11.2002, 09:34
- Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 02:22
- Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Tiffany, 09.11.2002, 09:52
- Re: zum Außensteuergesetz - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 13:45
- Re: zum Außensteuergesetz - Euklid, 09.11.2002, 14:26
- Re: zum Außensteuergesetz - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 14:41
- @Baldur: 1000 Dank, die Antwort war sehr informativ (owT) - Tiffany, 09.11.2002, 17:46
- Re: zum Außensteuergesetz - Euklid, 09.11.2002, 14:26
- Re: zum Außensteuergesetz - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 13:45
- Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Tiffany, 09.11.2002, 09:52
- Lege die deutsche Staatsangehörigkeit nieder - Turon, 09.11.2002, 02:05
Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer
-->Danke Baldur, ist mir aber noch nicht ganz klar.
Du schreibst:
>Wohnst Du nicht mehr in ABS, beziehst von dort auch keine Einkünfte mehr, aber beziehst Du Einkünfte, die nach der Definition der Superschlauen Bürokraten keine ausländischen Einkünfte sein sollen, dann werden die als inländsiche umqualifiziert.
Und werden damit steuerpflichtig. Irgendwelche Zinserträge z.B. oder geschäftliche Erfolge, die nicht einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, das steht irgendwo hinten im EStG.
Wenn man auswandert ohne endgueltig hier die Tuer zuzuschlagen, also ohne die dt. Staatsbuergerschaft niederzulegen, sich mehr als 50% des Jahres im Emigrations-Land befindet, dort auch seine Guthaben hat, sind -so wie ich das ASTG verstehe- die Zinseinkuenfte doch 10 Jahre in D steuerpflichtig, weil es bei unbeschraenkter Steuerpflicht (KONJUNKTIV!) ebenfalls steuerpflichtig waere.
Ich hoffe, ich habe darin einen Denkfehler?

gesamter Thread: