- Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Tiffany, 09.11.2002, 01:49
- Lege die deutsche Staatsangehörigkeit nieder - Turon, 09.11.2002, 02:05
- Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Trixx, 09.11.2002, 09:34
- Re: Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Tiffany, 09.11.2002, 09:40
- Re: Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Euklid, 09.11.2002, 11:34
- Sach mal - Turon, 09.11.2002, 13:56
- Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf - Trixx, 09.11.2002, 09:34
- Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 02:22
- Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Tiffany, 09.11.2002, 09:52
- Re: zum Außensteuergesetz - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 13:45
- Re: zum Außensteuergesetz - Euklid, 09.11.2002, 14:26
- Re: zum Außensteuergesetz - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 14:41
- @Baldur: 1000 Dank, die Antwort war sehr informativ (owT) - Tiffany, 09.11.2002, 17:46
- Re: zum Außensteuergesetz - Euklid, 09.11.2002, 14:26
- Re: zum Außensteuergesetz - Baldur der Ketzer, 09.11.2002, 13:45
- Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer - Tiffany, 09.11.2002, 09:52
- Lege die deutsche Staatsangehörigkeit nieder - Turon, 09.11.2002, 02:05
Re: zum Außensteuergesetz
-->Hallo, Euklid,
Augenbrauen hochgezogen ist, gut ;-).
Ich wollte mal schreiben: *Erweiterte Mitwirkungspflichtvon Steuerpflichtigen bei Auslandsbeziehungen* nach der Abgabenordnung.
Der Proff. hielt die Luft an, wurde blaß, und dann mußte ich mir eine Standpauke anhören, wonach alleine die Hinterfragung eines einzigen Halbsatzes von 160 AO fünf Diplomarbeiten benötigen würde.
Und ich wollte das ganze Thema erschlagen - vergessen Sie´s, der nächste bitte.
Ich war dann heilfroh, daß ich dieses Thema nicht genommen habe, zuviel Zeit für ein zu kleinkariertes Unterfangen (eben steuerrechtliches Klabüstern).
Man muß das im Ganzen kreativ sehen und nicht untersuchen, was passiert, wenn Fall X eintritt, sondern nach dem Fall Y suchen, bei dem gar nichts eintritt.
Das Pferd also von der anderen Seite aufzäumen.
Wir haben Dienstleistungsfreiheit, ein Freiberufler kann seine Leistung grenzüberschreitend anbieten.
In analoger Anwendung des Montageerlasses kannst Du aber bei einer lokal gebundenen Tätigkeit von mehr als 6 Monaten (= Bauvorhaben) eine gewerbesteuerliche Betriebstätte bekommen, also aufpassen.
Und wenn Du die mal hast, ist die Frage, Abzugssteuer? durch leistungsempfänger von ausländischen Leistungen, umsatzsteuerliche Behandlung, usw.
Wenn Du in einem DBA-Staat ansässig bist, wird sich das meiste im DBA wiederfinden, bloß bei der aktuellen Problematik bei Bauleistungen mußt Du sehr aufpassen, daß sich dort nichts überlagert (vgl. Arbeitnehmerentsendedingens usw.).
Beste Grüße vom Baldur

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