- Kleine Geschichte der Spekulationssteuer - Bob, 13.11.2002, 18:05
- Re: Sehr kompakt, die Rechtssprechungsgeschichte ersparen wir uns:-) (owT) - Luigi, 13.11.2002, 21:48
Kleine Geschichte der Spekulationssteuer
-->Grundsätzlich kommen zwei Kriterien in Betracht: Spekulationsabsicht oder Einhaltung bestimmter Fristen zwischen An- und Verkauf. Ersteres erwies sich schnell als unpraktikabel, so dass man seit 1925 auf die Fristen abstellt.
1920-1924 Spekulationsabsicht
1925-1933 Frist: 3 Monate
1934-1954 Frist: 1 Jahr
1955-1960 Frist: 3 Monate
1961-1999 Frist: 6 Monate
seit 1999 Frist: 1 Jahr
Hier die entsprechenden Gesetzestexte
1. § 5 EStG 1920
2. § 41 Abs.1 Nr.1, § 42 EStG 1925
3. § 23 Abs.1 Nr.1 Buchst. b EStG 1934
4. Art.1 Nr.26 Gesetzes zur Neuordnung von Steuern Dezember 1954
5. Art.1 Nr.9 des Steueränderungsgesetzes 1960
6. Art.1 Nr.31 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
Man erkennt also, dass die letzte Regierung, die die Spekulationsfrist auf ein Jahr verlängerte, das erste Kabinett Hitler war (nach dem Ermächtigungsgesetz, wohlgemerkt).
Sein Finanzminister hiess Schwerin v. Krosigk (kein Parteimitglied). Er wurde nach dem Krieg zu zehn Jahren verdonnert, saß aber nur für 2 Jahre ein (der vergleichsweise schlecht gelittene Schacht wurde freigesprochen).
In der Studie"Staatsbankrott" (1975) zeichnete er später die deutsche Finanzpolitik von 1920 bis 1945 nach.

gesamter Thread: