- Rechner wegen Satire im Web beschlagnahmt - rodex, 14.11.2002, 19:46
- Es ist entscheidend, wie der Wortlaut einer Strafanzeige - Turon, 14.11.2002, 20:42
Es ist entscheidend, wie der Wortlaut einer Strafanzeige
-->lautete.
Wenn der Anzeigenerstatter geschrieben hat, es handelt sich um äußerst
volksverhetzende Inhalte und dazu ein Memorandum von ungefähr 20 Seiten
hatte der Richter - wie so oft - bei dem Beschluß die Akte nicht genau
studiert.
Die Polizei schrieb noch dazu, daß es sich bestimmt um rechtsradikale Inhalte
gehandelt haben soll, und so war es dem Richter einfach eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme anzuordnen.
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Mein Lieber ich habe das alles schon hinter mir.
Die Anzeige die dazu geführt hat, daß mein Besitz widerrechtlich ohne
geklärtem Sachverhalt - ohne einer Prüfung - beschlagnahmt wurde, wurde so vefasst:
Der Turon hat im Jahre 1999 Ware X bei anderweitig Beschuldigten Y
[b]gekauft und auch erhalten.
Wenn man die Akte Punkt für Punkt überprüft - ich habe die Ermittlungsakte
ganz genau gelesen - gab es bei dem 100 seitigen Dokument nirgendwo einen
Hinweis, oder einen Beweis - das zwischen mir und dem Beschuldigten überhaupt ein Handel zu Stande gekommen ist. Genauer genommen - hat der anderweitig Beschuldigte in seinem Outlook Explorer der von der Strafverfolgung ausgewertet wurde lediglich meine Adresse gehabt und gar nichts weiter.
Es war somit der Strafverfolgungsbehörde nur aufgrund eigener Hirngespinste möglich - zu behaupten - ich habe bestellt, bezahlt und auch erhalten.
Weder war aus der Akte ersichtlich was weder noch wieviel
und auch nicht zu welchem Preis.
Dennoch steht in der Durchsuchungsanordnung, ich habe große Mengen von X
gekauft und es gilt festzustellen, ob ich diese Ware noch vertreibe.
Das ist ungefähr so: ich nehme X-beliebige Adresse aus dem Telefonbuch
und irgendeine gefakte E-Mail Adresse und schicke an Person X von dem ich weiß,
er hadelt illegal mit Waffen, Drogen oder was weiß ich - und schicke diese Adresse an diesen Händler.
Da jeder Bürger dem gleichen Recht unterliegt - muß die Polizei auch hier
ähnlichen Bericht verfassen - auf die Strafanzeige hin - bundesweite Fahndung
nach der Person einläuten - man muß schließlich alle Wohnräume des Beschuldigten
durchsuchen. etc.
Beweisen konnten die Pappnasen mir niemals was - dennoch behielten sie meine Rechner fast ein Jahr in Beschlag.
Es folgte mehrmals die androhung der StA - wenn ich auf die Rückgabe verzichte und eine Strafe bezahle, wird er von Einleitung der Anklage absehen.
Etwa 6 Monate lang dauerte dieses Theater. Wenn die Rechner also nicht ausgewertet werden, gibt es zwei Fristen. 6 Monate und dann 9 Monate.
Das ist die Frist die man einem Beschuldigten zumuten kann.
Natürlich weigerte sich die StA. Dann habe ich meinen Verteidiger gesagt:
wenn sich die StA nicht plötzlich was einfallen läßt, um mir mein illegal
beschlagnahmtes Material nicht aushändigt - werde ich wegen Rechtsbeugung
gegen die vier Richter und dem StA Strafanzeige erstatten, und ziehe damit
bis nach Karlsruhe. Entsprechend der Situation werde ich daraus eine
regelrechte PR Schlacht im Internet führen, unter Veröffentlichung der
gesamter Akte.
Anschließend etwa einen Monat später bekam ich mein Besitz vollständig unausgewertet wieder zurück.
Der StA hat mir angedroht zum Beispiel, daß er die Rechner zu externen Sachverständigen zuschickt, damit sie diese auswerten. Und bei der Menge an zu auswertenden Daten, muß ich dann, insofern Beweise vorgefunden werden,
mit Kosten jenseits von 10000 DM rechnen.
Laut des Starfgesetzbuches steht aber nur dem StA die Auswertung der Daten zu.
Daher habe ich gesagt - nein mein Junge - das machst Du ganz alleine. ;)
Nun dieser Staatsanwalt kannte sich aber mit Rechnern überhaupt nicht aus.
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Was schließen wir daraus? Bei der Rechnerbeschlagnahme, die zu jedweden
Beweisgewinnung, dienen kann (Korruption, illegaler Handel, Datenspeicherung,
etc) kann der rechner dann beschlagnahmt werden, wenn der Richter dies anordnet.
Man ist der Ansicht, man muß häufig nur richtig auf die Beschuldigten Druck ausüben - dieses Verhalten auch täuschen - und dann gibt der Beschuldigte nach.
In aller Regel absolut willkürlicher Prozess.
In meinem Falle wurde selbst aufgrund der Ermittlungen, die Beschlagnahme
aufgrund von nichtzutreffenden §§ angeordnet. Die Vorermittlungen haben nichts ergeben, und somit trifft §103 zu. Hätten die Vorermittlungen echten Beweis
geliefert, würde §102 zutreffen.
Man kann also davon ausgehen, daß man jederzeit seine Rechner verlieren kann.
Man muß noch nicht einmal ein Verbrechen begangen haben.
Gruß.

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