- Wertzuwachssteuer und Staatsbankrott - der Zusammenhang - Bob, 15.11.2002, 12:06
Wertzuwachssteuer und Staatsbankrott - der Zusammenhang
-->Wertzuwachssteuer und Staatsbankrott
Als Ausgangspunkt eine einfache Überlegung:
Im normalen Geschäftsverlauf erziele ein Unternehmen einen Gewinn. Dieser Gewinn unterliegt dann der regulären Gewinnbesteuerung. Der Gewinn nach Steuern erhöht das Eigenkapital der Firma. Es gibt hier also gar keinen Ansatzpunkt für eine Wertzuwachssteuer, da jeder Wertzuwachs nur aus versteuerten Gewinnen erfolgt.
Nun erweitern wir das Modell dadurch, daß das Eigenkapital der Firma als Aktie an der Börse gehandelt wird. Es kann durchaus vorkommen, daß der Börsenwert des Eigenkapitals den Bilanzwert übersteigt. Es tritt dann ein Wertzuwachs ein, der den Aktionär objektiv vermögender macht.
Wieso ist es aber dennoch falsch, diesen Wertzuwachs zu besteuern?
Ein Agio des Börsenwertes über den Buchwert des Eigenkapitals ist Kredit schlechthin, durch nichts besichert als durch die Erwartung zukünftiger Gewinne, insbesondere nicht besichert durch irgendwelche Bilanzwerte. Als Kredit gehört dieser Wertaufschlag aber der irrationalen Sphäre des Wirtschaftens an. Er unterliegt daher dem Konjunkturzyklus.
In einer lange andauernden Kreditexpansion würde ein Staat daraus freilich kräftige Steuereinnahmen erzielen. Die Mechanismen bürokratischer Planung führen nun aber zwangsläufig dazu, daß diese Einnahmen irgendwann als extrapolationsfähig angesehen werden. Der unter Begründungszwang stehende Bürokrat wird nicht umhin können, einen über Jahre hinweg anfallenden Einnahmeposten auch als zukünftig verfügbar anzusehen. Der Staat steht nun in ganz besonderer Gefahr, diese auf Kredit beruhenden Steuereinnahmen zu beleihen. Überschuldung und Staatsbankrott sind vorgezeichnet.
Daraus erkennt man: Wenn ein Staat seine eigene Finanzierung an diese Gewinne anknüpft, so wird er dadurch selbst zum zyklischen Phänomen. Das heißt, er unterliegt der Logik von Entstehen und Vergehen.
Und das wäre doch sehr schade oder nicht?
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Wertzuwachssteuer und Staatsbankrott

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