- Noch mal zur Aktiensteuer - LenzHannover, 18.11.2002, 12:36
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - Kasi, 18.11.2002, 12:58
- Haushaltssanierung durch Spekulationsbesteuerung - Krisensymptom - Bob, 18.11.2002, 13:13
- Re: Haushaltssanierung durch Spekulationsbesteuerung - Krisensymptom - Euklid, 18.11.2002, 14:09
- Re: Haushaltssanierung durch Spekulationsbesteuerung - Krisensymptom - Herbi, dem Bremser, 18.11.2002, 16:30
- Re: Genossen zur Freiheit ans Licht, sehen und denken könnt ihr wohl nicht? - Baldur der Ketzer, 18.11.2002, 17:41
- ach, wenn ich doch nur so gehässig sein könnte... (owT) - Bob, 18.11.2002, 17:46
- Warum nicht mit *zeitweisen* Spekulationsgewinnen die Schulden - LenzHannover, 19.11.2002, 01:52
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - Euklid, 18.11.2002, 13:55
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - Euklid, 18.11.2002, 14:01
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - 000, 18.11.2002, 14:19
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - Euklid, 18.11.2002, 14:35
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - Diogenes, 18.11.2002, 14:38
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - JLL, 18.11.2002, 15:09
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - Kasi, 18.11.2002, 15:42
- Haushaltssanierung durch Spekulationsbesteuerung - Krisensymptom - Bob, 18.11.2002, 13:13
- Re: Erklär mir bitte diesen Satz - Luigi, 18.11.2002, 13:09
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - henry, 18.11.2002, 13:34
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - Diogenes, 18.11.2002, 14:44
- Re: Mal ganz ernsthaft, ich denke diese Regelung ist alles in allem ok. - JLL, 18.11.2002, 14:25
- Re: Mal ganz ernsthaft, ich denke diese Regelung ist alles in allem ok. - Euklid, 18.11.2002, 14:38
- wegen Halbeinkünfteverfahren - Palstek, 18.11.2002, 14:57
- Na, ob das Halbeinkünfteverfahren dann so bleibt? Kann ich mir nicht vorstellen. - rodex, 18.11.2002, 15:17
- wegen Halbeinkünfteverfahren - Palstek, 18.11.2002, 14:57
- Ja, aber nur so lange, wie es bei den 15% bleibt.... - Silberblick, 18.11.2002, 15:05
- Re: Ja, aber nur so lange, wie es bei den 15% bleibt.... - JLL, 18.11.2002, 16:50
- zum Vergleich die Entwicklung in Ã-sterreich: - silvereagle, 18.11.2002, 16:57
- Re: Mal ganz ernsthaft, ich denke diese Regelung ist alles in allem ok. - Euklid, 18.11.2002, 14:38
- Wird für diese neue Steuer die Zustimmung des Bundesrats benötigt? (owT) - Silberblick, 18.11.2002, 15:27
- Re: Noch mal zur Aktiensteuer - Kasi, 18.11.2002, 12:58
Noch mal zur Aktiensteuer
-->Die geplanten Änderungen im Detail
Mit einem pauschalen Steuersatz von 15 Prozent will der Bund künftig bei Gewinnen aus Verkäufen von Aktien und nicht selbst genutzten Immobilien mitverdienen. Die Spekulationsfrist entfällt.
Berlin - SPD und Grüne haben sich auf eine neue Form der Aktienbesteuerung geeinigt. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sollen Gewinne aus Verkäufen von Aktien und nicht selbst genutzten Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Für Altfälle gilt eine Sonderregelung. Es folgt eine Aufstellung der Pläne. Die folgenden Angaben beruhen auf übereinstimmenden Aussagen aus Koalitionskreisen aus beiden Parteien.
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Termingeschäften und anderen Vermögensgegenständen werden zukünftig umfassend, einheitlich und gleichmäßig besteuert. Immobilien für eigene Wohnzwecke können im Rahmen der bisherigen Regelung weiterhin steuerfrei veräußert werden.
Mindesthaltefristen (Spekulationsfristen) sind steuerlich nicht mehr relevant.
Anschaffungskosten von Immobilien werden zukünftig nicht mehr um AfA oder Sonder-AfA gemindert.
(wat das nu heißt?, wenn ich als freiberufler eine abschriebene / voll
abgesetzte Maschine verkaufe, verbuch ich den Preis voll als Gewinn und
zahle ggf. auch Steuern darauf. Warum soll das bei Häusern anders sein?)
Der Steuersatz beträgt pauschal 15 Prozent für alle Veräußerungsgewinne.
Stichtag für die Reform und die Unterscheidung zwischen Altfällen und Neufällen ist der Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Das ist voraussichtlich der 21. Februar 2003.
Altfälle, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, werden pauschal mit 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös besteuert. Im Detail bedeutet dies, dass der Veräußerungsgewinn pauschal mit zehn Prozent angenommen und darauf ein Steuersatz von 15 Prozent erhoben wird. Daraus ergeben sich die genannten 1,5 Prozent.
Der Nachweis von Anschaffungskosten für Altfälle erübrigt sich, wobei nachgewiesene höhere Kosten steuerlich anerkannt werden können.
Bei Neufällen erfolgt die Ermittlung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Termingeschäften durch Mitteilungen der Institute an das Bundesamt für Finanzen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.
Eine doppelte Besteuerung von Investmentfonds ist nicht mehr vorgesehen.
Meine Meinung:
Wenn ich die Verluste mit ins nächste Jahr nehmen darf ist das ok, wenn nicht, neige ich zur Klage, andererseits sind es nur 15% und nicht über 40% steuern.
Eine Steuerfreiheit für"uns Zocker" ist nicht nach zu vollziehen, ich empfinde -unter dem Vorbehalt oben- die Regelung als fair.
Unfair ist natürlich die gesamte Geldmenge, die Staat kassiert und umverteilt.
<ul> ~ http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,223265,00.html</ul>">http://www.manager-magazin.de/geld/...223265,00.html[/link]</ul>

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