- Halbeinkünfteverfahren - Berechung? - wheely, 21.11.2002, 13:48
- Re: Halbeinkünfteverfahren - Berechung? - futzi, 21.11.2002, 14:06
- Re: Aktien/Optionen. Steuerlich richtig erfassen, wer's denn will... - Pudelbirne, 22.11.2002, 01:58
Re: Aktien/Optionen. Steuerlich richtig erfassen, wer's denn will...
-->Nein Aktien und Optionen duerfen nicht zusammengerechnet werden, da es sich um getrennte Wirtschaftsgueter handelt. Wenn Deine Optionen allerdings physisch ausgeuebt werden und sich dadurch Dein Aktienbestand veraendert, so ist das was anderes. Bei den Anschaffungskosten der Aktien kannst Du dann die Anschaffungskosten der Option beruecksichtigen. (Kaufpreis Option plus Strikepreis)
Beim Berechnen aufpassen, auf Anwendung der Durchschnittswertmethode, d.h. Du musst fuer jeden Verkauf erst mal alle Stuecke beruecksichtigen, die Du laenger als 12 Monate hast. Im Anschluss den Durschnittswert der Anschaffungskosten der Stuecke, die weniger als 12 Monate im Depot sind, ermitteln und dann den Verkaufspreis und evtuelle Werbungskosten (Gebuehren) beruecksichtigen.
Beachte, wenn Du dieselbe Gattung in verschiedenen Depots hast, ergeben sich Unterschiede zu oben Angefuehrten.
PS: Vertraue auf keinen Fall den Angabe Deiner Bank, die vom EStG nichts versteht. Vertraue keinem der Freeware Programme im Internet, rechnen alle falsch. Vertraue auch nicht mir, da ich kein Steuerexperte/-berater bin (deshalb alle oben ohne Gewaehr und meine private Meinung)...Selbst die Gesetzgebung und Rechtssprechung ist sich in vielen Dingen noch nicht ganz einig, insbesondere, wenn es um Themen wie Wandlung etc geht... Viel Spass mit Steuer 2002. ;-)

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