- zusätzliche Pflichtversicherung für den öffentl. Dienst - klatti, 22.11.2002, 17:47
- Entspricht Betriebsrente, allerdings mit Selbstbeteiligung (owT) - mangan, 22.11.2002, 18:49
- Re: Entspricht Betriebsrente, allerdings mit Selbstbeteiligung - Euklid, 22.11.2002, 19:34
- Antwort - H. Thieme, 22.11.2002, 20:53
- Entspricht Betriebsrente, allerdings mit Selbstbeteiligung (owT) - mangan, 22.11.2002, 18:49
Antwort
-->Bis Ende 2002 war das eine personenbezogene Betriebsrente, in der persönliche Ansprüche (also nicht nach dem Solidarprinzip) angesammelt wurden. Die Beiträge wurden zuletzt zu 1/7 vom Arbeitnehmer geleistet. Mit 65 schloß diese Rente die Lücke zwischen der Bruttopension eines vergleichbaren Beamten, ohne, daß die Rente zu versteuern wäre.
Jetzt sind Altansprüche überführt worden in eine Betriebsrente, bei der dauerhaft der AG 75% leistet und die die Riesterrente ersetzt, mithin ist sie zuschußfähig.
Die Höhe dieser Rente ist sehr ansehnlich, besonders bei Teilzeit; keine Abzocke!
Oft sind BFA Rente und VBL-Rente gleich viel.
Gruß
Heiko

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