- Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - JLL, 23.11.2002, 20:35
- Re: Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - Euklid, 23.11.2002, 20:55
- Re: Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - MC Muffin, 23.11.2002, 21:06
- Re: Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - Euklid, 23.11.2002, 21:24
- @Euklid, wegen Heizkesseltausch, Niedrigenergiestandard - Baldur der Ketzer, 24.11.2002, 01:47
- Re: @Euklid, wegen Heizkesseltausch, Niedrigenergiestandard für GANZES Haus?? - 000, 24.11.2002, 06:28
- Re: @Euklid, wegen Heizkesseltausch, Niedrigenergiestandard - Euklid, 24.11.2002, 11:50
- Re: @Euklid, wegen Heizkesseltausch, Niedrigenergiestandard - Euklid, 24.11.2002, 16:31
- @Euklid, wegen Heizkesseltausch, Niedrigenergiestandard - Baldur der Ketzer, 24.11.2002, 01:47
- Re: Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - Euklid, 23.11.2002, 21:24
- Re: Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - RetterderMatrix, 23.11.2002, 21:16
- Re: Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - Euklid, 23.11.2002, 21:32
- Re: Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - MC Muffin, 23.11.2002, 21:06
- Re: Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - Diogenes, 24.11.2002, 10:04
- Re: Geld verjuxen und krakelen war hier schon immer die bessere Strategie - JLL, 24.11.2002, 11:28
- Re: Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Einkommen - Euklid, 23.11.2002, 20:55
Re: @Euklid, wegen Heizkesseltausch, Niedrigenergiestandard
-->>Hallo, Euklid,
>eine Großtante hat so ein Haus aus ca. 1960 mit Heizung, die demnächst fällig wird. Sie hat mich mal gefragt wegen Solar etc., aber mehr als ein paar Euros bringt die gute Frau nie auf die Seite, das wäre rein illusorisch. Wenn ich mir die Wandstärke überlege, ist das sicher nicht gedämmt.
>Kannst Du mal kurz zusammenfassen, wie das mit der ENV ist? Ich hab davon noch nie was gehört, und die alte Frau sicher ebenso wenig - sie hat sehr wenig Rente und könnte die Kosten nie aufbringen.
>Danke im voraus und beste Grüße vom Baldur
Hallo Baldur
Die neue Energieeinsparverordnung sieht folgendes vor:
Unter Paragraph 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
Eigentümer von Gebäuden müssen Heizkessel,die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind,bis zum 31.Dezember 2006 außer Betrieb nehmen.
Diese Vorschrift ist noch nicht so schlimm da solche Kessel wahrscheinlich eh das zeitliche gesegnet hat.
Aber das folgende hat es in sich:
Heizkessel die so ertüchtigt wurden,daß die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte eingehalten sind,oder deren Brenner nach dem 1.November 1996 erneuert worden sind,müssen bis zum 31.Dezember 2008 außer Betrieb genommen werden.
Dies gilt nur dann nicht wenn die Nennwärmeleistung weniger als 4 KW beträgt oder mehr als 400 Kilowatt.
Also prinzipiell alles was zwischen 4 und 400 liegt.
Und genau da über 4 liegt ja jedes Wohnhaus.
Die Lobby die Energie verschleudert wie die chemischen Betriebe (BASF) kriegen ja noch Ã-kosteuersubventionen und dürfen ihre Riesenanlagen mit über 400 KW weiter betreiben.
Also nix wie drauf auf die reichen Häuslebauer.
Und unter 4kw Heizgesamtleistung zu kommen und nicht zu frieren braucht eine satte Wärmedämmung und eine neue Heizanlage.
Die Heizanlage braucht er ja sowieso.Und da diese Kesselleistungen immer kleiner werden sind die meisten Schornsteinanlagen dafür nicht mehr geeignet weil die Querschnitte viel zu groß sind und die Wärmedämmungswerte bei weitem nicht ausreichen um mit 4KW auszukommen.
Weiterer Knackpunkt:
Die Eigentümer von Gebäuden müssen bei heizungstechnischen Anlagen ungedämmte,zugängliche Wärmeverteilungs und Warmwasserleitungen sowie Armaturen,die sich nicht in beheizten Räumen befinden,bis zum 31.Dezember 2005 nach Anhang 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe dämmen.
Nächster Knackpunkt:
Die Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nicht begehbare,aber zugängliche oberste Geschoßdecken beheizter Räume bis zum 31.Dezember 2005 so dämmen daß der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschoßdecke 0,3 Watt/qm K nicht überschreitet.
Dies bedeutet in der Regel ca 12-14 cm starke Dämmungen.
Nächster Knackpunkt:
Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen,von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt,sind die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 nur im Falle eines Eigentümerwechsels zu erfüllen.
Die Frist beträgt 2 Jahre ab dem Eigentumsübergang;sie läuft jedoch nicht vor dem 31.Dezember 2005,in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 nicht vor dem 31.Dezember 2008,ab.
Nach meiner Prüfung sind die Parameter derart vielfältig daß man immer irgendwo reinfällt.
Daher ist mit enormen Investitionen in diesem Bereich beginnend mit 2005 zu rechnen.
Ich denke daß man eine Art Gestapo wieder aufbaut die nach den Speichern schaut ob sie gedämmt sind oder nicht.
Bei dieser unauffälligen Kontrolle kann man natürlich gleich mit Metall-Detektoren auf dem Speicher mal nach den Goldschätzen suchen.
Was diese Vorschrift für Witwen oder Rentner im eigenen Haus bedeutet kann sich jeder selbst ausmalen.Entweder er hat Kohle oder er hat nicht.
Gruß EUKLID

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