- off topic:Jurist? Geht um meinen Streit mit der Abzockerfirma O2 (Viag)... mkT - igelei, 26.11.2002, 09:51
- PS: Wurde OHNE jede Ankündigung gesperrt. oT - igelei, 26.11.2002, 09:59
- Re: Bestmöglicher Rat: - Wasi, 26.11.2002, 21:51
off topic:Jurist? Geht um meinen Streit mit der Abzockerfirma O2 (Viag)... mkT
-->kurz Stand der Dinge:
-das Fax mit der Kündigung haben die ganz offenbar in den Papierkorb geworfen, da ich es aber nicht nachweisen kann - Pech ABER
Während des Briefwechsels und meiner einbehaltenen Rechnungen (Gesamtsumme 25 Euro) haben die Herrschaften kostenpflichtig den Anschluss gesperrt. Nun steht aber in §19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV):
§ 19
Sperre; Zahlungsverzug
(1) Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Sprachtelefondienst sind berechtigt, die Inanspruchnahme dieser Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde
mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens einhundertfünfzig Deutsche Mark in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
ein Grund zur Sperre nach Absatz 2 besteht.
(2) Sperren dürfen frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist ist nur zulässig, wenn
der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnimäßig ist.
(3) Sperren sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Eine Vollsperrung des allgemeinen Netzzugangs darf erst nach Durchführung einer mindestens einwöchigen Abgangssperre erfolgen.
(4) Die Sperre nach Absatz 1 Nummer 1 unterbleibt, wenn gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben wurden und der Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen ist.
Also, hätten die das Recht dazu gehabt oder ist es ein eindeutiger Rechtsverstoß, denn weder lag eine Summe>150 DM im Feuer, noch traf Absatz 2 zu, denn gegen JEDE Rechnung wurde schriftlich Widerspruch eingelegt und es gab auch keine Gefahr, denn ich habe die gesamten Monate davor NICHT mit der Drecksfirma telefoniert, im"Feuer" standen nur die Grundgebühren. War die Sperre also ein Verstoß oder unverhältnismäßing und kann ich jetzt fristlos aus wichtigem Grund kündigen?
Wäre dankbar für die Hilfe.
MfG
igelei

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