- Schweizer lassen Eichel abblitzen - kizkalesi, 26.11.2002, 11:50
Schweizer lassen Eichel abblitzen
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Die EU setzt die Eidgenossen unter Druck / Deutsche Zöllner filzen Reisende bis auf die nackte Haut
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Schweizer Bankgeheimnis nicht zu erschĂŒttern
Von WINFRIED MĂNSTER
BERLIN. Die Schweiz hat sich durchgesetzt. Kontrollmitteilungen, in denen die Schweizer Banken dem deutschen Finanzamt die ZinsertrĂ€ge namentlich genannter deutscher Kapitalanleger melden, wird es nicht geben. Der fĂŒr die Steuerpolitik der EU verantwortliche BrĂŒsseler Kommissar Frits Bolkestein hat Bundesfinanzminister Hans Eichel gestern in Berlin darĂŒber unterrichtet, dass der Schweiz keine weiteren ZugestĂ€ndnisse mehr abgehandelt werden könnten. Der Verpflichtung zu Kontrollmitteilungen verweigerten sich die Eidgenossen beharrlich.
Eichels Zöllner bleiben somit vorerst aktiv. So, wie die Kapitalflucht seit den Steuererhöhungen der rot-grĂŒnen Koalition zunimmt, so hĂ€ufen sich die Berichte, in denen deutsche Reisende bis auf die Unterhose ausgezogen werden, damit Bargeld oder Belege mit Schweizer oder Luxemburger Kontonummern zum Vorschein kommen. Nach Angaben der Zollfahndung Bitburg sind bei Reisenden von und nach Luxemburg im Monat Oktober 500 000 Euro Bargeld gefunden worden. Im September sollen es nur 200 000 gewesen sein.
Vielleicht werden die Zöllner aber bald abgezogen, denn die Steuerflucht wird sich aller Voraussicht nach trotz des Schweizer Widerstandes bald nicht mehr lohnen. Um der EU entgegenzukommen, hat der Berner Finanzminister Kaspar Villiger Bolkestein ein Angebot unterbreitet: Die Schweizer Banken werden - wenn alle LĂ€nder mitmachen - verpflichtet, auf die ZinsertrĂ€ge auslĂ€ndischer Kapitalanleger bis zu 35 Prozent Quellensteuer zu erheben und an das Heimatland abzufĂŒhren. Diese Steuer erhebt die Schweiz seit jeher auf einheimische Wertpapiere, nicht aber auf die KapitalertrĂ€ge aus auslĂ€ndischen Akien oder Anleihen. Das Recht, eine Kontrollmitteilung zu verlangen, gewĂ€hrt die Schweiz dem Bankkunden, nicht der EU. Er kann sich zwischen anonymer Quellensteuer und Mitteilung an sein Finanzamt in Deutschland entscheiden. Die Kontrollmitteilung lohnt sich fĂŒr ihn dann, wenn sein persönlicher Einkommensteuersatz unter dem Quellensteuer-Satz liegt. Die Schweizer Banken mĂŒssen dem deutschen Fiskus bei Verdacht auf Steuerbetrug Auskunft geben, nicht aber bei Steuerhinterziehung. FĂ€lscht ein Unternehmer seine BĂŒcher, um Steuern zu vermeiden, so begeht er Steuerbetrug und handelt nach Schweizer Recht kriminell."Vergisst" er lediglich, EinkĂŒnfte in seiner SteuererklĂ€rung anzugeben, so begeht er Steuerhinterziehung. Dies ist fĂŒr Bern kein Delikt, sondern nur ein RechtsverstoĂ.
Villiger hatte im Poker mit Bolkestein die besseren Karten. Der EU-Kommissar ist von der Gipfelkonferenz beauftragt, bis Jahresende einen Richtlinienentwurf darĂŒber zu unterbreiten, dass sich alle EU-Staaten spĂ€testens vom Jahre 2011 an gegenseitig Kontrollmitteilungen ĂŒber die ZinsertrĂ€ge der Anleger aus den jeweiligen LĂ€ndern schicken. Bis dahin soll ihnen die Wahl zwischen Quellensteuer und Kontrollmitteilung bleiben. Bolkestein soll bis zum Jahresende mit den sechs Drittstaaten Schweiz, USA, Monaco, Liechtenstein, San Marino und Andorra aus handeln, dass sie dann ebenfalls Kontrollmitteilungen"oder Gleichwertiges" einfĂŒhren. Von diesen Verhandlungen hĂ€ngt das Wohl und Wehe der Richtlinie ab. Die EU-LĂ€nder Ă-sterreich, Luxemburg und Belgien, die ihrerseits bereits anomyme Quellensteuer - mit SĂ€tzen von 25 sowie 15 Prozent - erheben, erkennen keine Richtlinie an, wenn die sechs Drittstaaten nicht mitmachen.

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