- Am Arbeitsgericht: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 16:42
- Re: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Und, wie ist die Schlacht ausgegangen? - Digedag, 26.11.2002, 18:18
- Du brauchst also einen fremden Richter, um dir dein Urteil zu bilden!? (owT) - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 18:53
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Digedag, 26.11.2002, 19:17
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 19:39
- Ich bin zwar kein Richter, aber die Schadensersatzforderungen kann der Hotelier - LenzHannover, 27.11.2002, 02:49
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 19:39
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Digedag, 26.11.2002, 19:17
- Du brauchst also einen fremden Richter, um dir dein Urteil zu bilden!? (owT) - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 18:53
- Re: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Und, wie ist die Schlacht ausgegangen? - Digedag, 26.11.2002, 18:18
Re: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Und, wie ist die Schlacht ausgegangen?
-->>Am Arbeitsgericht: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld
>1) Fristlose Rache:
>
>Der Richter und seine beiden Beisitzer ziehen sich zur Beratung zurück.
>Anschließend meint der Richter, der Sachverhalt?ist für mich nicht ganz deutlich.? Er schlägt vor, dass die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umgewandelt wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 15.02. mit Zahlung des Gehalts und Abgeltung aller Urlaubsansprüche.
>Herr F. erklärt sich mit diesem Vergleichsvorschlag einverstanden. Sein Chef beharrt jedoch auf der fristlosen Kündigung mit der Begründung:?Herr F. hat mich im Stich gelassen als ich krank war!? Das Urteil erging am selben Tag. (25.11.2002)
Ja gut,"das Urteil erging am selben Tag".
Aber welches Urteil???!!!
Irgendwie fehlt hier was...

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