- Am Arbeitsgericht: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 16:42
- Re: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Und, wie ist die Schlacht ausgegangen? - Digedag, 26.11.2002, 18:18
- Du brauchst also einen fremden Richter, um dir dein Urteil zu bilden!? (owT) - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 18:53
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Digedag, 26.11.2002, 19:17
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 19:39
- Ich bin zwar kein Richter, aber die Schadensersatzforderungen kann der Hotelier - LenzHannover, 27.11.2002, 02:49
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 19:39
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Digedag, 26.11.2002, 19:17
- Du brauchst also einen fremden Richter, um dir dein Urteil zu bilden!? (owT) - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 18:53
- Re: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Und, wie ist die Schlacht ausgegangen? - Digedag, 26.11.2002, 18:18
Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du
-->>Immer noch in Erwartung des Urteils,
>Digedag
Hallo Digedag,
Ich kenne das genaue Urteil nicht, weil ich nicht die Zeit habe, den ganzen Tag darauf zu warten. Die Parteien bekommen das natürlich per Post. Ich bin aber nur Zuhörer im Gerichtssaal.
Mein Eindruck war aber, dass der Richter der Klage gegen die fristlose Kündigung stattgeben wollte und die Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umwandelte. Diesen Eindruck habe ich in meinem Report auch wiedergegeben, da der Richter sagte, eine"Arbeitsverweigerung" als Kündigungsgrund komme unter diesen Umständen nicht in Betracht.
Ein fristlose Kündigung bleibt in den Arbeitspapieren. Das war die Racheabsicht des Hoteliers. Um übrigen sind Kündigung aus Rache von vorneherein gegen geltendes Recht.
Gruß Wal

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