- Am Arbeitsgericht: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 16:42
- Re: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Und, wie ist die Schlacht ausgegangen? - Digedag, 26.11.2002, 18:18
- Du brauchst also einen fremden Richter, um dir dein Urteil zu bilden!? (owT) - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 18:53
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Digedag, 26.11.2002, 19:17
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 19:39
- Ich bin zwar kein Richter, aber die Schadensersatzforderungen kann der Hotelier - LenzHannover, 27.11.2002, 02:49
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 19:39
- Re: Ich kann mir mein Urteil sehr wohl auch allein bilden, aber wozu erzählst Du - Digedag, 26.11.2002, 19:17
- Du brauchst also einen fremden Richter, um dir dein Urteil zu bilden!? (owT) - Wal Buchenberg, 26.11.2002, 18:53
- Re: Gaststättengewerbe als Schlachtfeld - Und, wie ist die Schlacht ausgegangen? - Digedag, 26.11.2002, 18:18
Ich bin zwar kein Richter, aber die Schadensersatzforderungen kann der Hotelier
-->abschreiben, wenn der Angestellte nur fahrlässsig gehandelt hat.
Den Lohn wird er wohl bezahlt bekommen, bis zum Dienstende mit normaler Kündigung. Weil meine Freundin kündigt, darf man mir nicht kündigen.

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