- @Euklid Dieses Posting könnte von dir sein:-) - Luigi, 27.11.2002, 21:32
- Re: @Euklid Dieses Posting könnte von dir sein:-) - Euklid, 28.11.2002, 09:00
@Euklid Dieses Posting könnte von dir sein:-)
-->Kapitalwert der Pensionsansprüche vermögensteuerpflichtig
Autor: observerspd
Datum: 27.11.02 19:50
Finanzwissenschaftler haben errechnet, dass jemand ca. Euro 1 Million Barvermögen haben muss, um die Pension eines Beamten (A 13 = z. B. Studienrat) zu haben.
Im bis 1997 gültigen Vermögensteuergesetz waren unter"Sonstiges Vermögen" auch Ansprüche gegen Rentenversicherungen, Pensionskassen etc. steuerpflichtig.
Bedeutet dies jetzt, dass ein allein stehender Beamter nach Abzug des Freibetrages allein aus Pensionsansprüchen Euro 700000,-- versteuern muss. Der Kapitalwert eines Beamten im mittleren Dienst dürfte bei Euro 600.000,-- liegen, also wird wahrscheinlich auch er vermögensteuerpflichtig!
Man kann sich nur freuen, wenn dann hoffentlich die meisten Beamten des Bundestages Vermögensteuer zahlen müssen.
Der Kapitalwert der Pensionsansprüche des Ministerpräsidenten Gabriel dürfte bei über Euro 3 Mio. liegen. Hoffentlich zahlt er dann auch die Steuer, oder kennt er Tricks?
Oder sind die Pensionsansprüche der Beamten überhaupt nicht vermögensteuerpflichtig? Sicherlich sollten dann die für die eigene Altersversorgung mühsam angesparten Vermögenswerte (Immobilien etc.) der"Nicht-Beamten"
dann auch nicht versteuert werden.
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