- Vorzeitige Auszahlung von Rentenanspruch? - kingsolomon, 29.11.2002, 11:27
- Re: Vorzeitige Auszahlung von Rentenanspruch? - futzi, 29.11.2002, 11:31
- Guter Link fĂĽr Dich - Tierfreund, 29.11.2002, 12:23
- Re: Guter Link fĂĽr Dich - Herbi, dem Bremser, 29.11.2002, 17:59
- ich habe das probiert.... - Kaddii, 29.11.2002, 13:30
- Re: hab auf der BfA-Seite weitergeforscht - kingsolomon, 29.11.2002, 18:21
- Re: hab auf der BfA-Seite weitergeforscht - Euklid, 29.11.2002, 18:51
- Re: hab auf der BfA-Seite weitergeforscht - kingsolomon, 29.11.2002, 18:21
ich habe das probiert....
-->Hi
Ich habe dieses Thema hier in Dresden mit der BfA besprochen.
Definitiv geht eine Auszahlung des Rentenanspruches vor Eintritt des Rentenalters nicht, auch nicht wenn man auf Dauer Deutschland verläßt. Im Gegenteil, verläßt man den EU Raum werden von der Rentensumme noch monatlich einiges abgezogen und in der EU ist durch die bi- und trilateralen Abkommen ein Anspruch voll gewährleistet.
Auch sogenannte Gastarbeiter die ja nur zeitweilig in D gearbeitet haben einen Rentenánspruch erworben haben und wieder zurück nach Türkistan sind, bekommen ihre Rente erst mit dem deutschen Rentenalter. Also wenn nun das Rentenalter auf 67 Jahre hochgehoben wird bekommt Ali seine Mäuse auch später.
Ciao
Kaddii
Dresden, sonnig und mild

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