- Vorzeitige Auszahlung von Rentenanspruch? - kingsolomon, 29.11.2002, 11:27
- Re: Vorzeitige Auszahlung von Rentenanspruch? - futzi, 29.11.2002, 11:31
- Guter Link für Dich - Tierfreund, 29.11.2002, 12:23
- Re: Guter Link für Dich - Herbi, dem Bremser, 29.11.2002, 17:59
- ich habe das probiert.... - Kaddii, 29.11.2002, 13:30
- Re: hab auf der BfA-Seite weitergeforscht - kingsolomon, 29.11.2002, 18:21
- Re: hab auf der BfA-Seite weitergeforscht - Euklid, 29.11.2002, 18:51
- Re: hab auf der BfA-Seite weitergeforscht - kingsolomon, 29.11.2002, 18:21
Re: Guter Link für Dich
-->Hi,
ein Bekannter ist wech aus Olt Gärmänni und hat seine bis dato aufgelaufenen Rentenansprüche in Cash mitbekommen.
Wir hatten das Thema neulich schon mal.
Daher würde ich würde die kenianische Variante auch weiterhin für deutsch-interpretierbar halten:
Auf Antrag ist die Erstattung der von Ihnen getragenen Beiträge zur Rentenversicherung möglich, wenn keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung mehr vorliegt und keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung besteht und seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind.
Die anderen Aussagen im genannten Link berichten zwar die ganze Wahrheit, jedoch nicht die volle Wahrheit. Als Hüter und Wächter der Rente gibt man doch nur das preis, was Zurückgebliebenen - hier: Rentenanwärtern - nicht zum Schaden gereichen wird. Gell?
Gruß
Herbi

gesamter Thread: