- Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Tierfreund, 29.11.2002, 18:56
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Euklid, 29.11.2002, 19:24
- Re: Warum nicht gleich eine Währungsreform 1:10 und Vernichtung der Grundbücher? (owT) - Luigi, 29.11.2002, 21:12
- Re: @Euklid - Halbteilungsgrundsatz - Tassie Devil, 30.11.2002, 17:13
- Re: @Euklid - Erweiterung des 1.dottorschen Axioms - Euklid, 30.11.2002, 18:54
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Miesespeter, 29.11.2002, 19:27
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Euklid, 29.11.2002, 19:32
- Noch einen drauf - Miesespeter, 29.11.2002, 19:40
- Re: Noch einen drauf - MC Muffin, 29.11.2002, 21:22
- Re: Noch einen drauf - Miesespeter, 29.11.2002, 21:29
- Re: Noch einen drauf - MC Muffin, 29.11.2002, 21:35
- Re: Noch einen drauf - Miesespeter, 29.11.2002, 21:29
- Re: Noch einen drauf - MC Muffin, 29.11.2002, 21:22
- Re: Rudolf Pickels Arbeitsgruppe ersetzt Hermann Axen und Günter Mittag (owT) - Baldur der Ketzer, 29.11.2002, 19:45
- Re: Brüder, zur Sonne, zur Freiheit! - Also auf in die Schweiz! (owT) - JLL, 29.11.2002, 19:55
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - MC Muffin, 29.11.2002, 21:16
- Wie sagte Thomas Gottschalck so schön: Kann doch nicht sein, daß du Abitur hast - LenzHannover, 30.11.2002, 21:15
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Euklid, 29.11.2002, 19:24
Re: @Euklid - Halbteilungsgrundsatz
-->>Neuerdings werden auch beim Bundesfinanzhof Zweifel laut, ob der >Halbteilungsgrundsatz mit der Steuersystematik und den innewohnenden >Prinzipien konform geht. In seinem Urteil vom 11.8.1999 (DB 1999, S. 2291/2) >wird die Bindungswirkung des Urteils allein auf den Tatbestand der >Vermögensteuer bezogen und nicht auf die Addition von Einkommen- und >Gewerbeertragsteuer. Damit wird grundsätzlich einer Begrenzung der Belastung >mit Ertragsteuern laut Art. 14 Abs. 2 GG widersprochen; eine Quantifizierung >einer zulässigen Steuerbelastung ist demnach nicht möglich.
Siehste, Euklid, genau das ist das Urteil, das ich vor Wochen/Monaten in einem Posting an Dich erwaehnte, als Du noch der Meinung warst, dass bzgl. der Ertragssteuern bei 50% Abzug im Durchschnitt aller Steuerzahler das Ende der deutsch-staatlichen Abzock-Fahnenstange erreicht sei.
Klartext: das Ende der Fahnenstange der zulaessigen Steuerbelastung"ist nicht quantifizierbar" und kann deshalb selbstverstaendlich auch die 100% Marke uebersteigen.
Gruss
TD

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