- Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Tierfreund, 29.11.2002, 18:56
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Euklid, 29.11.2002, 19:24
- Re: Warum nicht gleich eine Währungsreform 1:10 und Vernichtung der Grundbücher? (owT) - Luigi, 29.11.2002, 21:12
- Re: @Euklid - Halbteilungsgrundsatz - Tassie Devil, 30.11.2002, 17:13
- Re: @Euklid - Erweiterung des 1.dottorschen Axioms - Euklid, 30.11.2002, 18:54
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Miesespeter, 29.11.2002, 19:27
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Euklid, 29.11.2002, 19:32
- Noch einen drauf - Miesespeter, 29.11.2002, 19:40
- Re: Noch einen drauf - MC Muffin, 29.11.2002, 21:22
- Re: Noch einen drauf - Miesespeter, 29.11.2002, 21:29
- Re: Noch einen drauf - MC Muffin, 29.11.2002, 21:35
- Re: Noch einen drauf - Miesespeter, 29.11.2002, 21:29
- Re: Noch einen drauf - MC Muffin, 29.11.2002, 21:22
- Re: Rudolf Pickels Arbeitsgruppe ersetzt Hermann Axen und Günter Mittag (owT) - Baldur der Ketzer, 29.11.2002, 19:45
- Re: Brüder, zur Sonne, zur Freiheit! - Also auf in die Schweiz! (owT) - JLL, 29.11.2002, 19:55
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - MC Muffin, 29.11.2002, 21:16
- Wie sagte Thomas Gottschalck so schön: Kann doch nicht sein, daß du Abitur hast - LenzHannover, 30.11.2002, 21:15
- Re: Rudolf Hickels Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik zur Vermögensteuer - Euklid, 29.11.2002, 19:24
Re: @Euklid - Erweiterung des 1.dottorschen Axioms
-->>>Neuerdings werden auch beim Bundesfinanzhof Zweifel laut, ob der >Halbteilungsgrundsatz mit der Steuersystematik und den innewohnenden >Prinzipien konform geht. In seinem Urteil vom 11.8.1999 (DB 1999, S. 2291/2) >wird die Bindungswirkung des Urteils allein auf den Tatbestand der >Vermögensteuer bezogen und nicht auf die Addition von Einkommen- und >Gewerbeertragsteuer. Damit wird grundsätzlich einer Begrenzung der Belastung >mit Ertragsteuern laut Art. 14 Abs. 2 GG widersprochen; eine Quantifizierung >einer zulässigen Steuerbelastung ist demnach nicht möglich.
>Siehste, Euklid, genau das ist das Urteil, das ich vor Wochen/Monaten in einem Posting an Dich erwaehnte, als Du noch der Meinung warst, dass bzgl. der Ertragssteuern bei 50% Abzug im Durchschnitt aller Steuerzahler das Ende der deutsch-staatlichen Abzock-Fahnenstange erreicht sei.
>Klartext: das Ende der Fahnenstange der zulaessigen Steuerbelastung"ist nicht quantifizierbar" und kann deshalb selbstverstaendlich auch die 100% Marke uebersteigen.
>Gruss
>TD
Korrekt denn jetzt müssen wir schon das 1. dottorsche Axiom das alles unter 100 Prozent des Gehaltes an und für sich eine Subvention darstellt erweitern.
Ich mache das wie einst Gauß mit seinen imaginären Zahlen und nenne die Erweiterung quasi Vollstreckungsaxiom.
Das 1.dottorsche Axiom wird mit dem 2.euklidschen Axiom erweitert.
Es lautet:Sämtliche über das 1.dottorsche Axiom hinaus befindlichen Vermögenswerte dürfen der direkten Besteuerung unterworfen werden und zwar solange bis nichts mehr da ist.
Eine Erweiterung mit einem 3.Axiom ist noch denkbar;-)
Der Bürger hat Schulden zu machen um dem Staat die Steuerknoddeln abdrücken zu können;-)
Gruß EUKLID

gesamter Thread: