- Paket am Postweg verschwunden? Das passiert damit: - HB, 01.12.2002, 01:00
- Re: Paket am Postweg verschwunden? Das passiert damit: - Herbi, dem Bremser, 01.12.2002, 01:24
- Regeln fĂĽr den Paketverlust - HB, 01.12.2002, 02:06
- Re: Paket am Postweg verschwunden? / @Herbie - -- ELLI --, 01.12.2002, 22:54
- Re: Päckchen auf Postweg verschwunden? / @Herbi ** logo - Herbi, dem Bremser, 02.12.2002, 00:06
- Re: Päckchen auf Postweg verschwunden? / @Herbi ** logo/ Suuupi! oT - - ELLI -, 02.12.2002, 00:12
- Re: Päckchen auf Postweg verschwunden? / @Herbi ** logo - Herbi, dem Bremser, 02.12.2002, 00:06
- Re: Paket am Postweg verschwunden? Das passiert damit: - Herbi, dem Bremser, 01.12.2002, 01:24
Regeln fĂĽr den Paketverlust
-->Regeln fĂĽr den Paketverlust:
Wenn ein Paket auf Reisen geht, kann es einiges erleben. Beschädigt, gestohlen oder einfach verloren. Man sollte annehmen, dann würde die Post haften. Ganz so einfach liegt der Sachverhalt jedoch nicht, denn es gibt die Versandbedingungen, die Service Informationen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post.
Danach haftet das Unternehmen für den Verlust und die Beschädigung von normalen Paketen mit maximal 500,- €, nicht jedoch für Päckchen, Briefe und andere kleinere Sendungen.
Dabei gelten aber Regeln:
Das Paket muss richtig und sauber beschriftet sein.
Es muss sicher und neutral verpackt sein.
Geld, Schmuck oder Edelmetall sind grundsätzlich nur bis 500,- € versichert.
Andere, eher persönliche Wertgegenstände wie Flugtickets, Laptop oder Handy dürfen dagegen bis zu einem Wert von 25.000 € verschickt werden. Aber auch bei diesen Werten haftet die Post höchstens mit 500,- € Euro. Daher empfiehlt sich in diesen Fällen eine Transportversicherung, die je nach Wert bis zu 15,- € extra kostet.
Wenn ein Paket verloren gegangen ist, muss der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen. Wichtige Informationen sind dabei, wann und wo das Paket aufgegeben wurde, wie es aussieht und was darin enthalten war. Am besten legen Sie den Einlieferungsschein und, wenn möglich, Kaufbelege über den Inhalt vor. Anhand des Ident-Codes forscht dann der Kundenservice der Post nach dem Paket. Entscheidend ist, ob der Empfänger das Paket erhalten hat. Wenn es nicht innerhalb von 20 Tagen zugestellt wird, haftet die Post bis maximal 500,- €. Wurde die Zustellung des Pakets aber dokumentiert, muss geklärt werden, an wen es übergeben wurde. Ist dies nicht möglich, hat die Post grundsätzlich zu zahlen.
Dieser Text gibt den Inhalt des Fernseh-Beitrages von PLUSMINUS vom 24. September 2002 wieder, ergänzt um Zusatzinformationen der Redaktion.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Adressen
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Verbraucherservice
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel: 0 18 05 / 10 10 00 (0,12 € pro Minute)
Fax: 0 30 / 2 24 80-5 15
Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
E-Mail: verbrauchersevice@regtp.de
Internet: www.regtp.de
Deutscher Verband fĂĽr Post und Telekommunikation e. V.
Berliner Str. 170 - 172
63067 Offenbach
Tel: 0 69 / 82 97 22-0
Fax: 0 69 / 82 97 22-26
E-Mail: dvpt@dvpt.de
Internet: www.dvpt.de
Postkundentelefon der Deutschen Post AG
Servicenummer: 0 18 02 / 33 33 (0,06 € pro Gespräch)
Internet: www.deutschepost.de
Links
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post können sie nachlesen unter www.deutschepost.de/euroexpress/de/index.html
?inhalt=/euroexpress/de/vertragskunden
/unternehmen/agb.html
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(Stand: 24. September 2002)
SĂśDWESTRUNDFUNK
PLUSMINUS
70150 Stuttgart
E-Mail: plusminus@swr.de
Internet: www.swr.de/plusminus
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