- Strafanzeige gegen Schröder - Cujo, 01.12.2002, 02:19
Strafanzeige gegen Schröder
-->FundstĂŒck im net:
An die
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Gerhard Schröder, z.Zt. Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, wegen Vergehen nach çç 80 - 83 StGB.
Sachverhalt: Der TĂ€ter hat auslĂ€ndischen StreitkrĂ€ften, insbesondere der USA, im Fall eines Angriffskrieges, zunĂ€chst gegen den Irak, Ăberflug- und Transitrechte ĂŒber der und durch die Bundesrepublik Deutschland zugesichert.
Damit hat er die Gefahr herbeigefĂŒhrt, dass zunĂ€chst der Irak der Bundesrepublik Deutschland den Krieg erklĂ€rt.
Dies, obwohl die USA bei der NATO-Sicherheitskonferenz 2002 in MĂŒnchen erklĂ€rt haben, den Dritten Weltkrieg fĂŒhren zu wollen. Die USA legten eine Liste von sechzig LĂ€ndern vor, darunter der Irak, die behandelt werden sollen wie Afghanistan. Diese Land wurde von den USA auf der Jagd nach einem bis heute nicht ĂŒberfĂŒhrten angeblichen StraftĂ€ter militĂ€risch ĂŒberfallen, zahlreiche Menschen der Zivilbevölkerung wurden ermordet.
Der TÀter Gerhard Schröder hat mit seiner ihm vorgeworfenen Zusage auch den
Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.09.1990 zwischen Deutschland und den vier SiegermĂ€chten (USA, UdSSR, GroĂbritannien und Frankreich) gebrochen, der festlegt, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen darf. Er legt ferner fest, dass Deutschland die volle SouverĂ€nitĂ€t ĂŒber seine Ă€uĂeren und inneren Angelegenheiten erhĂ€lt (Art. 7).
Die USA wollen den Irak angreifen, also ist die GewĂ€hrung von Ăberflug- und Transit-Rechten kein Friedensbeitrag.
Erschwerend kommt hinzu, dass der TĂ€ter Gerhard Schröder nach Art. 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrages die ihm vorgeworfene Zusage nicht aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gemacht, sondern die Kriegsgefahr fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland freiwillig herbeigefĂŒhrt und damit seinen Amtseid, Schaden vom Deutschen Volke zu wenden, gebrochen hat.
Ich
beantrage,
den TĂ€ter Gerhard Schröder zum Ă-ffentlichen Widerruf der ihm vorgeworfenen Zusage unter Darlegung der Rechtslage zu verurteilen.
Mit freundlichem GruĂ

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