- Schon mal nachgedacht, warum der feiste Gabriel... - JLL, 01.12.2002, 12:37
- Re: Schon mal nachgedacht, warum der feiste Gabriel... - Herbi, dem Bremser, 01.12.2002, 14:04
- Die SPD hat noch mehr in der Schublade: Vermögensabgabe - Scharping Papier - Tierfreund, 01.12.2002, 15:37
- dazu paßt eine Fundsache zum *Onkel Herbert* - Baldur der Ketzer, 01.12.2002, 15:52
- Re: Es gibt doch BVerfG Urteile gegen die Vermögenssteuer??!! - monopoly, 01.12.2002, 16:12
- Das sehen SPD Politiker so - Tierfreund, 01.12.2002, 16:31
- Re: Das sehen SPD Politiker so Die reiten heute auf der Halbteilung herum, nur - Luigi, 01.12.2002, 20:39
- Re: Es gibt doch BVerfG Urteile gegen die Vermögenssteuer??!! - Euklid, 01.12.2002, 16:38
- Re: Schaetzung - Tassie Devil, 01.12.2002, 17:17
- Re: Schaetzung - monopoly, 01.12.2002, 17:54
- Karlsruhe zur VSt: - LenzHannover, 03.12.2002, 01:58
- Re: Schaetzung - Tassie Devil, 01.12.2002, 17:17
- Das sehen SPD Politiker so - Tierfreund, 01.12.2002, 16:31
Die SPD hat noch mehr in der Schublade: Vermögensabgabe - Scharping Papier
-->Hier alte SPD Planstudien der sogenannten Arbeitsgruppe"Lastenausgleich".
Bestimmt können sich viele noch an das alte Geschrei von Scharping erinnern:
" Wir forddern soziale Gereschtischkeiiiit"
Er ging dann zwar im gräflichen Pool unter - aber seine Pläne?
Zur Erinnerung:
Die SPD will zur Finanzierung des Aufbaus in Ostdeutschland eine Abgabe auf große Vermögen erheben. Die Arbeitsgruppe"Lastenausgleich" der SPD unter Leitung des stellvertretenden Parteivorsitzenden Rudolf Scharping schlägt vor, Nettovermögen ab einer Million Mark zusätzlich mit Steuern zu belegen.
Das"vorläufige Ergebnispapier" der SPD-Arbeitsgruppe, das der Berliner Zeitung vorliegt, soll am Montag im SPD-Parteivorstand beraten werden. Dann wird Parteichef Lafontaine auch das Konzept einer Einkommensteuerreform präsentieren.
Scharpings Arbeitsgruppe schlägt eine nach Vermögenshöhe gestaffelte Abgabe vor. Ab einer Million Mark netto soll ein Prozent, ab zehn Millionen zwei Prozent und ab 50 Millionen Mark drei Prozent erhoben werden. Nach Schätzungen der Arbeitsgruppe würde die Vermögensabgabe rund 950 000 Haushalte in der Bundesrepublik mit einem Vermögen von insgesamt knapp drei Billionen Mark treffen.
Die Arbeitsgruppe rechtfertigt die Erhebung einer Vermögensabgabe mit einer"staatlichen Ausnahmelage":"Angesichts des Haushaltsnotstandes ist es unmöglich, die notwendigen Kosten für die Unterstützung des Ostens weiter wie bisher einfach dem Haushalt zu entnehmen", heißt es. Es sei"logisch, sinnvoll und notwendig, große private Vermögen für einen befristeten Zeitraum zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben in Ostdeutschland heranzuziehen." Im Papier heißt es, die Vermögensabgabe solle so lange erhoben werden, bis sich die Lebensverhältnisse im Osten und Westen angeglichen hätten.
Die SPD-Arbeitsgruppe kritisiert, daß die Besitzer großer privater Vermögen"gegenwärtig gar nichts mehr zur Finanzierung der Einheitskosten beitragen". Vermögende hätten in den letzten Jahren wegen der Abschreibungsmöglichkeiten im Osten in großem Umfang Steuern gespart. So seien die privaten Geldvermögen von 1991 bis 1995 um 34 Prozent auf 4,6 Billionen Mark gestiegen. Die Transfers von bisher 770 Milliarden Mark in den Osten seien hauptsächlich durch neue Schulden und höhere Sozialbeiträge finanziert worden. Das habe vor allem Arbeitnehmer getroffen, schreibt die Arbeitsgruppe.
In dem Papier wird als Variante auch die Wiedererhebung der Vermögensteuer diskutiert. Das sei verfassungsrechtlich möglich, wenn im Zuge einer Steuerreform der Spitzensteuersatz sänke. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vermögensteuergesetz zum 1. Januar 1997 außer Kraft gesetzt. Wichtigste Begründung war, daß durch die Kombination von Einkommen-und Vermögensteuer manchen Steuerzahlern mehr als die Hälfte ihres Einkommens entzogen werde.
Zur Bewertung der Vermögen für die Vermögensabgabe sollen die gleichen Maßstäbe wie bei der Erhebung der Erbschaftssteuer angewendet werden. Wenn das Vermögen die alleinige Altersversorgung eines Bürgers darstellt, ist ein Altersfreibetrag vorgesehen.
Quelle: Berliner Zeitung 23.Mai 1997

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