- Schon mal nachgedacht, warum der feiste Gabriel... - JLL, 01.12.2002, 12:37
- Re: Schon mal nachgedacht, warum der feiste Gabriel... - Herbi, dem Bremser, 01.12.2002, 14:04
- Die SPD hat noch mehr in der Schublade: Vermögensabgabe - Scharping Papier - Tierfreund, 01.12.2002, 15:37
- dazu paßt eine Fundsache zum *Onkel Herbert* - Baldur der Ketzer, 01.12.2002, 15:52
- Re: Es gibt doch BVerfG Urteile gegen die Vermögenssteuer??!! - monopoly, 01.12.2002, 16:12
- Das sehen SPD Politiker so - Tierfreund, 01.12.2002, 16:31
- Re: Das sehen SPD Politiker so Die reiten heute auf der Halbteilung herum, nur - Luigi, 01.12.2002, 20:39
- Re: Es gibt doch BVerfG Urteile gegen die Vermögenssteuer??!! - Euklid, 01.12.2002, 16:38
- Re: Schaetzung - Tassie Devil, 01.12.2002, 17:17
- Re: Schaetzung - monopoly, 01.12.2002, 17:54
- Karlsruhe zur VSt: - LenzHannover, 03.12.2002, 01:58
- Re: Schaetzung - Tassie Devil, 01.12.2002, 17:17
- Das sehen SPD Politiker so - Tierfreund, 01.12.2002, 16:31
Das sehen SPD Politiker so
-->Zur Diskussion über die Wiedererhebung der Vermögenssteuer erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion, Joachim Poß:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Juni 1995 steht einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer nicht entgegen. Das Gericht hat die seinerzeitige Fassung des Vermögenssteuergesetzes wegen einer steuerlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Vermögensarten für verfassungswidrig erklärt.
Der so genannte Halbteilungsgrundsatz gehört hingegen nicht zu den tragenden Gründen der Entscheidung, auch wenn das immer wieder von interessierter Seite behauptet wird. Das Bundesfinanzministerium hat unter seinem damaligen Minister Waigel nach Abstimmung mit den Verfassungsressorts in einer schriftlichen Stellungnahme vom 7. Oktober 1996 dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschuss-Drucksache Nr. 259) auf die Frage von SPD-Abgeordneten mitgeteilt, dass die 50-Prozentgrenze derzeit grundsätzlich kein Hindernis gegen die Aufrechterhaltung einer Vermögenssteuer darstellt.
Auch das Bundesverfassungsgericht wies in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hin, dass das Konzept der geltenden Vermögenssteuer den Voraussetzungen für die Erhebung einer Vermögenssteuer entspricht. Diese Aussage hat das Gericht bei Geltung eines Spitzensatzes bei der Einkommenssteuer von 53 Prozent getroffen. Umso mehr gibt es ausreichenden verfassungsrechtlichen Spielraum für die Wiederbelebung der Vermögenssteuer in Ansehung der von der Regierungskoalition beschlossenen stetigen Tarifsenkungen bis hin zu einem Einkommensteuerspitzensatz von 42 Prozent im Jahr 2005.

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