- Am Arbeitsgericht: Badewanne als Kündigungsgrund - Wal Buchenberg, 02.12.2002, 09:05
- Danke Wal! Der Prozeß zeigt die großen Mängel des deutschen Arbeitsrechts. - El Sheik, 02.12.2002, 09:35
- Re: Deine Sicht der Dinge in Ehren, aber.... - Wal Buchenberg, 02.12.2002, 15:30
- Die Kosten des Kündigungsschutzes aus mikroökonomischer Sicht. - El Sheik, 02.12.2002, 17:42
- Vielen Dank, Scheich... - silvereagle, 02.12.2002, 18:35
- Vielen Dank *Scheich*, 100% Zustimmung und noch einen... - LenzHannover, 03.12.2002, 22:25
- Die Kosten des Kündigungsschutzes aus mikroökonomischer Sicht. - El Sheik, 02.12.2002, 17:42
- Re: Deine Sicht der Dinge in Ehren, aber.... - Wal Buchenberg, 02.12.2002, 15:30
- Danke Wal! Der Prozeß zeigt die großen Mängel des deutschen Arbeitsrechts. - El Sheik, 02.12.2002, 09:35
Danke Wal! Der Prozeß zeigt die großen Mängel des deutschen Arbeitsrechts.
-->>Vor dem Arbeitsgericht sind erschienen: ein älterer Arbeiter, der weiße Cowboy-Stiefeln trägt, mit Rechtsanwalt, und der Geschäftsführer eines Installationsbetriebes.
>Der zu 30 Prozent behinderte Arbeiter klagt gegen die Kündigung zum 30.11.2002.
>Der Kündigung war eine Abmahnung vorausgegangen, weil der Arbeiter statt einer weißen eine graue Badewanne eingebaut hatte. In dem Haus wurden sämtliche Badezimmer renoviert. Als die letzte Badewanne vom LKW abgeladen wurde, stellte jemand fest, dass diese Wanne nicht weiß, sondern grau war. Der Arbeiter meinte als Vorarbeiter an der Baustelle: „Das macht nischt!“ und baute die graue Wanne in ein weiß gekacheltes Badezimmer ein.
>Der Richter äußerte Zweifel, ob das für eine Kündigung ausreiche. Der Geschäftsführer erklärte, das sei nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe. Davor sei der Arbeiter abgemahnt worden wegen eines Wasserschadens, den er mit einer schlecht eingebauten Toilette verursacht habe. Davor habe es eine Abmahnung wegen einer schiefen Gasleitung gegeben, so gehe eins ins andere.
Hallo Wal.
Das ist ein Problem unserer Standorts. Die Rechtslage gestattet es kaum, Kündigungen wegen schlechter Arbeitsleistung auszusprechen. Man kann sich von Mitarbeitern kaum trennen. Angesichts dieses Risikos stellen die Betriebe nur zögerlich ein. Das Arbeitsrecht ist die Bremse des deutschen Aufschwungs.
Der Richter äußerte Zweifel, ob das für eine Kündigung ausreiche. Der Geschäftsführer erklärte, das sei nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe. Davor sei der Arbeiter abgemahnt worden wegen eines Wasserschadens, den er mit einer schlecht eingebauten Toilette verursacht habe. Davor habe es eine Abmahnung wegen einer schiefen Gasleitung gegeben, so gehe eins ins andere.
Der Richter lässt noch nicht locker: Zwischen jeder Abmahnung liegt ein ganzes Jahr. Die erste Abmahnung war aus dem Jahr 2000, die nächste war in 2001, jetzt ist 2002.
Der Rechtsanwalt des Unternehmens fragt, was denn noch alles passieren solle, damit eine verhaltensbedingte Kündigung rechtens sei. Er habe doch hier vor dem selben Richter vor kurzem einen Zeitungsausträger verteidigt, der an fünf Tagen seine Zeitungen nicht alle korrekt ausgetragen hatte. Damals fand derselbe Richter eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung für rechtens.
Der Geschäftsführer schaltet sich ein: Er habe nichts gegen diesen Arbeiter. Der sei jetzt 60 Jahre alt, habe einen leichten Dachschaden, weil er vom Gerüst gefallen ist, sein Arm ist kaputt und einen Herzinfarkt habe er auch gehabt. Es ist eine Sauerei, dass so jemand nicht mindestens 60 Prozent Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommt. Er ist aber zu dumm, um eine Schwerbehinderung beim Amtsarzt zu erreichen.
Er sei einverstanden, wenn der Arbeiter noch ein Jahr bis zu seinem 61. Geburtstag am 24.1.2004 in seinem Betrieb arbeitet, aber dann müsse endgültig Schluss sein. Dann kommt er mit Arbeitslosengeld und Frühverrentung schon irgendwie über die Runden.
Hatte dieser Firmenchef menschliche Regungen gegenüber seinem Arbeiter oder war er nur klug genug, auf einen kurzfristigen Vorteil zu verzichten, um seine langfristigen Interessen zu erreichen?
Wal Buchenberg, 26.11.2002
[b]Ich weiß nicht, ob Deine Frage am eigentlichen Kern des Problems nicht leicht vorbei geht. Aus ökonomischer Sicht muß erst etwas produziert werden, bevor man überhaupt an eine gesellschaftliche Umverteilung denken kann. Unser deutsches Arbeitsrecht trägt den"sozialen Gedanken" an die falsche Stelle, nämlich in den Produktionsprozeß hinein. So konnte sich Schlechtleistung unter dem Prätext des"Sozialen" in unserer Wirtschaft verankern. Schlechtleistung wird nicht sanktioniert, sondern belohnt. Dieser Umstand ist ein fataler Fehler im System. Leider.
Besten Gruß
vom Scheich

gesamter Thread: