- die Finanzbehörden ''ausser Kraft setzen": einfach jeder morgen ein Anruf - kizkalesi, 01.12.2002, 16:44
- Re: Naja, die Vermögenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte - Luigi, 01.12.2002, 17:08
- Re: die Finanzbehörden ''ausser Kraft setzen": einfach jeder morgen ein Anruf - Tierfreund, 01.12.2002, 17:18
- Re: Werde morgen gleich mal anrufen: Sie, isch hätt' da mol a Froch... - JLL, 01.12.2002, 17:20
- Quelle? (owT) - RetterderMatrix, 01.12.2002, 19:16
- Re: Noch besser: Hingehen und Sozialbeiträge 14 Tage später überweisen - Lullaby, 02.12.2002, 13:07
- Eine höchst effiziente und intelligente Methode;-) - Euklid, 02.12.2002, 13:21
Re: Noch besser: Hingehen und Sozialbeiträge 14 Tage später überweisen
-->Steuererklärungen dürfen - jedenfalls ist das die mir bekannte Rechtslage in D - auch mündlich abgegeben werden. Dies natürlich im Finanzamt beim zuständigen Sachbearbeiter (geht nach Buchstaben).
Der nimmt sich dann pro Fall viel Zeit, da jeder einzelne Beleg durchgegangen werden muss.
Sehr schön wirds bei der neuen Wertzuwachssteuer. Da fallen Milliarden von Einzelbelegen an, die zum einen zum Bundesamt in Bonn-Beuel wandern und dort erfasst werden müssen. Die Belege nimmt man dann aber auch - in Doppel - gleich mit zum FA bei der dort abzugebenden Steuererklärung. Da wir ca. 11 Mio Aktionäre incl. Fonds"sparer" haben, sind die Ämter damit rasch erledigt.
Eine schöne Variante ist auch diese: Man sucht die Adressen von Finanzbeamten aus, speziell jene von Steuerfahndern. Dort dann Ortstermin. Viele haben so etwas wie ein"Häuschen im Grünen". Dieses wird fotografiert und anschließend mit Foto eine anonyme Anzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet: Der Bau in Teilen, der Garten, die Garage usw. seien mit Schwarzarbeit hochgezogen worden.
Vorort-Recherchen helfen weiter, man muss nur freundlich bei den Nachbarn fragen.
Alles geht, und wenn schon die FDP (Gerhardt) zur FA-Blockade aufruft, dann sollte dies kein Problem sein.
Selbständige, die abhängig Beschäftige eingestellt haben, müssen mit ihren Beschäftigten nur eine verzögerte Lohn- und Gehaltszahlung vereinbaren und bis zur Auszahlung einen zinslosen Vorschuss/Abschlag leisten, ohne dabei gleichzeitig die Sozialbeiträge abzuführen, die erst mit der"Richtigen" Lohn- und Gehaltszahlung fällig werden. Als Begründung lassen sich unschwer betriebsbedingte Liquiditätsengpässe angeben.
Dann ist die Sozialversicherung geplatzt, denn die hat nur noch eine Barreserve von ca. 70/80 % der monatlichen Auszahlungen, die bekanntlich auf 60 % oder gar 40 % gesenkt werden soll. Im letzteren Fall hilft dann eine verzögerte Lohn- und Gehaltszahlung um 14 Tage (ohne dass die Beschäftigten einen Liquiditätsnachteil tragen müssen), um den Spuk zu beenden.
Hoppladi, Hopplada...

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