- Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - zu Bernoulli & Popeye - dottore, 05.12.2002, 15:37
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - André, 05.12.2002, 16:45
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - dottore, 05.12.2002, 20:09
- Re: Zu- oder abnehmender oder gleichbleibender Grenznutzen des Geldes? - André, 05.12.2002, 21:57
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - dottore, 05.12.2002, 20:09
- @dottore - Kleine Anmerkung - R.Deutsch, 05.12.2002, 17:52
- Re: @dottore - Kleine Anmerkung - dottore, 05.12.2002, 19:06
- Dottore geht Baden - R.Deutsch, 05.12.2002, 21:23
- Re: Na gut, dann nehme ich den nächstbesten See zum Baden (bin kälteresistent) (owT) - dottore, 05.12.2002, 21:38
- Dottore geht Baden - R.Deutsch, 05.12.2002, 21:23
- Re: @dottore - Kleine Anmerkung - dottore, 05.12.2002, 19:06
- @dottore: 'Welcome back' (von Pumpen u.ä.) in der theoretischen Ã-konomie - Galiani, 05.12.2002, 21:06
- Re: Schönen Dank erstmal und Antwort-Versuch - dottore, 05.12.2002, 21:36
- Re: Schönen Dank erstmal und Antwort-Versuch - Galiani, 06.12.2002, 10:27
- Re: Schönen Dank erstmal und Antwort-Versuch - dottore, 05.12.2002, 21:36
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - zu Bernoulli & Popeye - Pudelbirne, 06.12.2002, 03:09
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - André, 05.12.2002, 16:45
Re: @dottore - Kleine Anmerkung
-->>Dottore schreibt:
> Ich kann nicht wissen, mit welcher Mahlzeit ich starte, was ich erst aussagen kann, nachdem ich mit einer Mahlzeit gestartet bin.
>Der Grenznutzen der zweiten Mahlzeit (von zwei zur Verfügung stehenden Mahlzeiten) ist also nicht geringer als erste, weil die zweite durchaus auch die erste sein kann. Die Menge von nutzbaren Gütern allein lässt keine Aussage darüber zu, welches der zur Nutzung bereiten Güter einen höheren und welches einen niedrigeren Nutzen hat.
>Sehr raffiniert! Damit hat er den Nutzen vom Nutzer (Menschen) weg einseitig in das Benutzte (Mahlzeit) verschoben.
In keiner Weise. Wir unterhalten uns über den abnehmenden Grenznutzen, wie beschrieben. Ein ab- oder zunehmender Grenznutzen setzt a) den Nutzer und b) mehr als ein zu nutzendes Gut voraus sowie c) dass mindestens ein Gut bereits genutzt wurde, da sich die Zu- oder Abnahme des Nutzens nur auf dieses beziehen kann.
>Anschließend kann er munter auf das Nutzgut eindreschen und nachweisen, dass damit gar kein Nutzen verbunden sein kann, solange nicht von der Obrigkeit ein Nutzen beigelegt wird (durch Zahlungstermin).
Das hat nichts mit der Obrigkeit zu tun, wie ausdrücklich geschrieben. Es geht ausschließlich darum, dass ein Termin existiert, zu dem sich spätestens herausstellt, ob etwas da ist, was zu dem zum Termin vereinbarten Zweck auch genutzt werden kann.
>In Wahrheit gehört beides immer zusammen. Erst aus der Kombination entsteht ein Grenznutzen. Ein Gut ohne Menschen hat keinen Nutzen.
Das sogenannte"Geld" hat seinen Nutzen logischerweise nur, wenn jemand es nutzt. Und nicht, wenn er es hat. Es kommt demnach darauf an, ob er es nutzen muss. Einen Nutzen ohne Nutzung kann es nicht geben.
>Weiter schreibt dottore:
> Es kommt also darauf an, zu fragen, wann denn ein Geldstück überhaupt erst einen Nutzen haben kann. Dies ist erst der Fall, nachdem etwas eingetreten ist, was die Be-nützung des Geldstücks erforderlich macht. Dies kann nur eine Zahlungsverpflichtung sein, egal welcher Provenienz jetzt. Eine nicht existente bzw. eingetretene Zahlungsverpflichtung macht das Geld nutz-los, da es nichts gibt, wofür es genutzt werden könnte. Dass der Zweck des Geldes darin liegt, Zahlungen zu leisten, kann nicht bestritten werden.
>Natürlich kann das bestritten werden. Auch ohne Zahlungsverpflichtung macht mich das Geld tauschbereit.
Die Tauschbereitschaft hat mit Geld nichts zu tun, da ich mit jedem beliebigen Gut versuchen kann, ein anderes Gut zu tauschen. Mit Geld allein kann ich gar nichts tauschen oder schon mal versucht, mit einem 100-€-Schein ein neues Auto zu tauschen?
>Ich kann es jederzeit dafür nutzen, etwas dafür einzutauschen.
Die Nutzung ist in diesem Sinne nur möglich, nachdem ein Tausch vereinbart wurde. Aus dem Tauschvertrag sind dann beide Seiten zur Leistung des beidseitig Vereinbarten verpflichtet (es gilt ganz normales Schuldrecht). Der Nutzen entsteht nicht vor dem Tausch, sondern erst, nachdem ein Tausch vereinbart und der Tauschvertrag erfüllt wurde. Der Nutzen ist immer ein erfüllter, nicht ein gewünschter Nutzen. Wünsche"nützen" bekanntlich nichts.
>Geld gewährt mir Tauschbereitschaft - das ist ein Nutzen.
Ich bin jetzt bereit, mich in die Badewanne zu legen. Ich habe also Badebereitschaft. Der Nutzen entsteht bei mir erst, nachdem ich in die Badewanne steige. Und da wir von der Grennutzenbetrachtung ausgehen, teile ich mit, dass der Nutzen beim zweiten Steigen in die Badewanne unstreitig abnimmt. Und dies nicht gegenüber der Badebereitschaft, sondern gegenüber dem Nutzen, den mir das erste Bad verschafft hat.
Ein Nutzen ohne eine bereits erfolgte Nutzung und dies zum gleichen Zweck usw. kann nicht mit einem nachfolgenden Nutzen, den der gleiche Zweck verschafft verglichen werden, da der erste Nutzen desselben Gutes nicht mit einem anderen Nutzen desselben Gutes, der logischerweise zeitlich später erfolgen muss, verglichen werden kann, weil dieser Nutzen noch gar nicht eingetreten ist.
Ein Nutzen kann nur mit seinem Folgenutzen verglichen werden (1. Gossen'sches Gesetz) oder mit etwas anderem, das ich tue (Duschen) oder unterlasse (keinerlei Berührung mit Wasser), wie das 2. Gossen'sche Gesetz darlegt.
>Gruß
>RD
>p.s. diese Anmerkung darf natürlich nicht dafür missbraucht werden, irgendwelche abstrusen Theorien zu stützen:-)
Ich denke, allmählich sollte auch R.Deutsch so weit erwachsen geworden sein, dass er sich solche Nachtritte verkneifen könnte.
Gruß!

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