- Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - zu Bernoulli & Popeye - dottore, 05.12.2002, 15:37
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - André, 05.12.2002, 16:45
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - dottore, 05.12.2002, 20:09
- Re: Zu- oder abnehmender oder gleichbleibender Grenznutzen des Geldes? - André, 05.12.2002, 21:57
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - dottore, 05.12.2002, 20:09
- @dottore - Kleine Anmerkung - R.Deutsch, 05.12.2002, 17:52
- Re: @dottore - Kleine Anmerkung - dottore, 05.12.2002, 19:06
- Dottore geht Baden - R.Deutsch, 05.12.2002, 21:23
- Re: Na gut, dann nehme ich den nächstbesten See zum Baden (bin kälteresistent) (owT) - dottore, 05.12.2002, 21:38
- Dottore geht Baden - R.Deutsch, 05.12.2002, 21:23
- Re: @dottore - Kleine Anmerkung - dottore, 05.12.2002, 19:06
- @dottore: 'Welcome back' (von Pumpen u.ä.) in der theoretischen Ã-konomie - Galiani, 05.12.2002, 21:06
- Re: Schönen Dank erstmal und Antwort-Versuch - dottore, 05.12.2002, 21:36
- Re: Schönen Dank erstmal und Antwort-Versuch - Galiani, 06.12.2002, 10:27
- Re: Schönen Dank erstmal und Antwort-Versuch - dottore, 05.12.2002, 21:36
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - zu Bernoulli & Popeye - Pudelbirne, 06.12.2002, 03:09
- Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes? - André, 05.12.2002, 16:45
Re: Zu- oder abnehmender Grenznutzen des Geldes?
-->Lieber André,
>Achtung: Der Nutzen der (ungenutzten) Riegel oder Goldmünzen im Tresor ist"Sicherheit" oder m.E. vermeintliche Sicherheit + ungewisse Wertsteigerungserwartungen.
>Das Haben ist bereits (wenn auch zunächst immaterieller) Nutzen.
Wie sollte es einen Nutzen von etwas Ungenutztem geben? Der Nutzen stellt sich immer erst nach der Nutzung heraus. Der Nutzen ist immer der erlebte und nicht ein"erwarteter" Nutzen. Ich erwarte zwar, dass ich den morgigen Tag noch erlebe, aber nutzen kann ich ihn erst, nachdem ich ihn erlebt habe.
>Der Grenznutzen dieser Dinge (vor ihrem Gebrauch!!!) ist abnehmend.
Der Gebrauch ist in diesem Fall der Besitz. Was ich noch nicht besitze, kann mir keinen Nutzen geben. Der Wunsch NACH Besitz ist kein Nutzen AUS dem besitz.
>Erinnere Dich, als Du ein Junge warst, wenn Du 10 große Glasmurmeln hattest, konntest Du die 11. vielleicht verschenken, es fiel nicht mehr so schwer, denn Du hattest ja noch 10.
>Ergo: Der abnehmende Grenznutzen gilt vor dem jeweiligen Einsatz.
Fangen wir bitte mit der ersten Glasmurmel an. Welchen Grenznutzen zu welcher Murmel hat sie?
>Wie schriebst Du weiter unten so richtig:
>"Tatsächlich kann eine Grenznutzenbetrachtung sich immer nur auf eine Person und nicht auf zwei oder mehrere beziehen."
>Anmerkung, es kann sich allerdings durchaus auch auf eine Gemeinschaft als ganzes beziehen oder juristische Person.
Der Nutzen, und dies ist in der ökonomischen Theorie ganz unbestritten, ist immer nur individuell erfahrbar, also von natürlichen Personen. Das ist doch gerade das Elend: Immer wird behauptet, etwas"nütze" allen, aber es gibt einen wie großen auch immer Prozentsatz von allen, denen das keineswegs nützt (also ihren Nutzen steigert). Man beachte nur die aktuelle politische Diskussion in Deutschland.
>Ja, die Sanktion (abgabe einer Kopfsteuerr von 1 Goldstück) OBJEKTIVIERT den zuvor subjektiven´Grenznutzen.
Es gibt nur einen subjektiven und auch nur einen subjektiv erfahrbaren Grenznutzen. Deshalb ist die Gossen'sche Theorie als MIKROÃ-KONOMISCHE Fundierung der Wirtschaftswissenschaften auch so wertvoll.
>Die Macht hat den Nutzen von 1 Goldstück definiert. Und zwar jedes Goldstück (Rand) ist soviel wert wie ein anderes (definiertes)Goldstück, d.h. gleicher Nutzen.
Der gleiche Nutzen hilft nicht weiter, das ist nur eine Tautologie. Den Nutzen eines Goldstücks mit dem Nutzen eines anderen zu definieren und beider Nutzen dann für gleich zu erklären, führt leider zu gar nichts. Der Nutzen eines Goldstücks liegt darain, es, sobald von der Macht (falls wir mir ihr operieren wollen) als Abgabe deklariert, dann, wenn es geliefert werden muss, zur Lieferung zu haben. Diesen Nutzen wiederum kann ich nur aus dem heraus definieren, was ich vermeide (Sanktion), wenn ich es habe und abliefern kann.
>Wieder Achtung, subjektive Einschätzung und objektive Größe auseinanderhalten. Sie sind oftmals recht unterschiedlich.
Ich darf wiederholen (was auch aus dem Bernoulli-Ansatz völlig klar hervorgeht), dass der Nutzen ausschließlich individuell empfunden werden kann. Einen"sozialisierten" Nutzen welcher Art auch immer gibt es nicht.
>
>>Falls 100 Geldstücke zu leisten sind, hat das erste geleistete (also benützte und genutzte) Geldstück den geringsten Nutzen (es ist erst eine minimale"Anzahlung" und weit entfernt davon bereits die Be-Zahlung zu sein) und das letzte den höchsten. Denn es ist erst genau das letzte Geldstück, das die Zahlungsverpflichtung definitiv aus der Welt schafft (weshalb bis heute die fehlenden"Spitzen"-Finanzierungen am teuersten sind, was jeder Hauskäufer bestätigen kann: die I. Hypothek ist am günstigsten und wenn der Bauherr die letzten Ziegel auf dem Dach schließlich mit Hilfe der Ausschöpfung seines Dispos finanzieren muss, ist diese"Abschlussfinanzierung" am kostspieligsten).
>[b] Hier vergallopierst dU dICH (wieder mal absichtlich, wie ich annehme).
Warum falsch galopperit: s war nur ein Beispiel, um klar zu machen, dass der Grenznutzen einzelner GeldSTÜCKE steigt, bis mit dem letzten Geldstück dann der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist.
>Es sind genausogut Fälle darstellbar, wo alle Teile gleich sind, z.B. alles zahlen, oder Rübe ab, d.h. alles oder nichts - oder aber mit den ersten 10 Teilen kannst Du bereits überleben und für den Rest mußt halt Zins=Tribut bluten. Damit ist auch die Bernoulli-Frage gelöst
Ich habe mir erlaubt, das"Alles" in Teil zu teilen, wie bei Geld üblich. Selbstverständlich hast Du Recht, dass bei Teilzahlung die Sanktion entsprechend sinken kann. Ich bin von dem Fall ausgegangen, dass alles komplett gezahlt werden muss und bereits bei Zahlung minus einer Einheit die volle Sanktion eintritt.
Es ist natürlich auch sehr gut möglich, mit abnehmender Sanktion bei zunehmender Leistung zu operieren. Dann ist abzuwägen, wie weit (100 % minus x %) gezahlt bzw. geleistet wird. Wenn mir bei Nichtleistung der letzten 10 Einheiten (10 %) nur ein Backenstreich droht, werde ich den selbstverständlich akzeptieren statt die letzten 10 % noch zu leisten.
Ein sehr wichtiger und weiter führender Hinweis und besten Dank dafür. Im grund läuft es darauf hinaus: Ich bin 100 schuldig und frge, was passiert, wenn ich die 100 nicht bezahle, dann, was passiert, wenn ich nur 50 nicht zahle, dann, was passiert, wenn ich die letzten 10 nicht bezahle, usw.
>
>>Es liegt nun mal in der Natur des Geldes,"Zahlungsmittel" zu sein (egal jetzt, ob öffentlich- oder privatrechtlich vereinbart)
>Na, na, seit wann ist das denn egal???
Es geht um die Vereinbarung, sonst nichts. Es kann ja auch Zahlung in 100 Krügerrands vereinbart werden. Das hat also mit dem öffentlich-rechtlichen Abgabenproblem nichts zu tun.
> Ob also jemand Geld als Geld hat oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Es kommt einzig und allein darauf an, ob er es hat, wenn er damit bezahlen muss.
>Wirst Du jemals mit dem Riegel zahlen müssen? Wohl nein. Und doch mißt nicht nur Du ihm wert bei, weil Gold=Nettogeld.
Nein. Der Riegel ist, wie mitgeteilt längst verkauft und das dafür erhaltene"gesetzliche Zahlungsmittel" schlummert unerbittlich im Safe (neben einigen anderen noch).
>Also in dieser Betrachtung wurde einfachheitshalber Geld=Gold definiert.
Ja.
>
>>Das Geld definiert sich durch die Zahlung. Der Geldwert definiert sich durch die Konsequenz (Sanktion) bei Nichtzahlung. Die Zahlung definiert sich durch den Zahlungstermin. Ohne Termin keine Zahlung und ohne Zahlung kein Geld.
>Kann man das nicht präzisieren? Geld definiert sich bereits durch die Zahlungsaufforderung bzw. Leistungsaufforderung (der Macht).
Ja, damit fängt es an, keine Frage. Der erste Termin, und mit einem muss es beginnen, ist ein Abgabentermin. Die Zahlungsaufforderung ist aber nicht eine Aufforderung open end, sondern eine zu einem Termin. Zahlungsaufforderungen als solche (also ohne Termin"bis dann und dann...") kann jeder sofort in den Papierkorb werfen.
>Die Leistung könnte u.U. auch eine Ersatzleistung sein.
Ja. Dann definiert die Ersatzleistung den Wert des Geldes, das"eigentlich" gefordert wird.
>Und die Sanktion mag auch u.U. ungewiß sein (Steueramnestie winkt),
Ebenfalls sehr wichtiger Hinweis! Winkt sie, zahlt keiner mehr Steuren, wozu auch? Das ist wie mit der Ankündigung: Ab 1. Januar entfällt die MWSt. - damit wäre das Weihnachtsgeschäft auf Null gestellt.
>gewiß ist hingegen der Rest so:"Die Zahlung definiert sich durch den Zahlungstermin. Ohne Termin keine Zahlung und ohne Zahlung kein Geld." wie von Dir geschrieben.
>Na, noch viel Spass bei den"Spielereien", mich hat´s gefreut.
Ich danke sehr für Antwort und die viele Mühe.
Gruß!

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