- Rechtliche Würdigung des Metall-Kontos: - Emerald, 16.12.2002, 14:17
- Goldausleihungen...? - Tofir, 16.12.2002, 14:26
- @Emerald - BillyGoatGruff, 16.12.2002, 21:38
- Timing im CBOE-Option-Writing. - Emerald, 16.12.2002, 22:10
Rechtliche Würdigung des Metall-Kontos:
-->Die Bank übernimmt keine Haftung für den Kunden, wenn das im Metall-Konto
verbuchte Gold (nicht physisch deshalb Metall-Konto) im Falle einer Nachlass-
Stundung der Bank bzw. Konkurses der Gegenpartei in London, New York, oder
eben weiss der Teufel wo, verlustig geht.
Beispiel: das im Metallkonto verbriefte Gold liegt bei der Chase in New York
oder bei JPM weil der Kontrakt mit dieser Bank von der Depotbank des Kunden
abgeschlossen worden ist. Aehnlich wie zum sog. Treuhand-Konto (Festgeld f.d.
Kunden bei Drittbank im Ausland angelegt), übernimmt die Bank keine Haftung
aus einem möglichen Konkurs oder Arrestierung durch Dritte (z.B. der dortige
Staat).
Natürlich wird das im Kleingedruckten bzw. im Metall-Konto-Vertrag der
Bank vis-a-vis des Kunden festgehalten, nur eben wer liest das Kleingedruckte.
Ich will keine Angst einflössen weil der eintretende Super-Gau gering ist,
aber hier war die Frage nach dem Metall-Konto, und da sind nun einmal ganz
gewichtige Unterschiede zum physisch verwahrten Gold direkt bei der Depotbank
des Kunden. Dieses physische Gold wird übrigens beim Konkurs z.G. des Kunden
ausgeschieden und fällt, mindestens in der Schweiz, nie in die Konkursmasse
der kontoführenden Bank.
Emerald.

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