- Entlastung (???) der Kleinunternehmer - Eichels Plan - Popeye, 06.01.2003, 06:37
- Re: Entlastung (???) der Kleinunternehmer - Eichels Plan - foreveryoung, 06.01.2003, 08:39
- Re:Du hast den Abbau von 4Mio bei den Steuerbeamten vergessen... - kingsolomon, 06.01.2003, 09:33
- Re: Entlastung (???) der Kleinunternehmer - Eichels Plan - foreveryoung, 06.01.2003, 08:39
Entlastung (???) der Kleinunternehmer - Eichels Plan
-->Kleinunternehmer werden
kräftig entlastet
Existenzgründer und kleine Selbständige müssen nur
noch die Hälfte ihrer Einnahmen versteuern
mas. BERLIN, 5. Januar. Kleinunternehmer sollen kräftig
entlastet werden. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD)
plant, Existenzgründern die Möglichkeit zuzugestehen,
pauschal die Hälfte ihrer Einnahmen als Kosten anzusetzen.
Dazu schlägt er zwei Varianten vor. Im Grundmodell zieht er
dafür eine Einkommensgrenze von 17 500 Euro. Als zweite
Möglichkeit nennt er eine Obergrenze von 25 000 Euro. Dies
bedarf jedoch der Zustimmung des EU-Ministerrats."Wir
sollten beide Regelungen gleichzeitig einbringen", heißt es in
seinem Brief an Wirtschaftminister Wolfgang Clement, der
dieser Zeitung vorliegt. In dem Schreiben entwickelt Eichel
seine Konzeption zur Verwirklichung der steuerlichen Seite
der sogenannten"Ich-AG". Die erste Variante würde zu
Steuerausfällen von etwa 35 Millionen Euro, die zweite zu
Mindereinnahmen von knapp 60 Millionen Euro führen.
Eichels Vorstoß geht jedoch weiter: Alle Kleinunternehmer
sollen von der neuen Regelung profitieren. Dies soll auch für
abhängig Beschäftigte gelten, die nebenbei als Selbständige
etwas dazuverdienen. Das hat das Bundesfinanzministerium
auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt. Der Vorteil hängt von
der persönlichen Situation ab. Wer durch seine
unternehmerische Tätigkeit in die Nähe der
Einkommensgrenze kommt, aber dabei nur einen geringen
Aufwand hat, erzielt den größten Vorteil. Wer hingegen auf
einen Kostenanteil von mehr als 50 Prozent kommt, wird
auch künftig mit dem alten Recht besser fahren, indem er
seine Ausgaben Punkt für Punkt auflistet.
Der Finanzminister will mit seiner Neuregelung
Kleinunternehmer von der Bürokratie entlasten.
"Existenzgründer sollen anfangen können, ohne das
Steuerrecht auswendig lernen zu müssen", heißt es zur
Begründung in seinem Haus. Sie müßten zudem von
Aufzeichnungspflichten entlastet werden. Deshalb habe man
eine ganz einfache Regel gewählt. Dabei hat man sich am
Umsatzsteuerrecht orientiert. Dieses kennt schon eine
Kleinunternehmerregelung. Nach Paragraph 19 Absatz 1
Umsatzsteuerrecht kann jeder, der weniger als 16 620 Euro
im Jahr umsetzt, wie ein Endabnehmer behandelt werden. Er
muß keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, kann dann
allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen. Das ist eine
enorme Vereinfachung. Wer einiges investiert und damit
vorab viel Mehrwertsteuer zahlt, greift indessen auf diese
Ausnahmeregel besser nicht zurück.
Im Einkommensteuerrecht soll nun ein neuer Paragraph 5b
geschaffen werden. Wer dann weniger als 17 500 Euro
umsetzt, muß nur seine Einnahmen aufzeichnen. Die Hälfte
soll dann automatisch als Kosten anerkannt werden. Im
Umsatzsteuerrecht soll die Grenze entsprechend erhöht
werden. Diese Regelung soll unbefristet gelten."Sie bedarf
nicht der Zustimmung der EU und kann deshalb kurzfristig
umgesetzt werden", schreibt Eichel an Clement. Außerdem
schlägt er vor, Zuschüsse zur Existenzgründung (die
beispielsweise öffentliche Förderbanken zahlen) künftig
steuerlich neutral zu behandeln. Auf die Einführung des
Progressionsvorbehalts sollte zur Steigerung der Attraktivität
verzichtet werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung
müsse dies auch für das Überbrückungsgeld (das das
Arbeitsamt bei einer Existenzgründung zahlen kann) gelten.
Die erste Variante soll nach den Vorstellungen des
Finanzministeriums zügig Gesetz werden, so daß sie
rückwirkend zum Jahresanfang in Kraft gesetzt werden
kann. Parallel dazu soll nach Eichels Konzept bei der EU die
Aufstockung der Einkommensgrenze beantragt werden. So
sollen auch Personen, die bis zu 25 000 Euro im Jahr
umsetzen, in den Genuß der vereinfachenden Regeln
kommen. Dies bedarf jedoch der einstimmigen Ermächtigung
durch den Ministerrat auf Vorschlag der EU-Kommission. In
Eichels Haus zeigte man sich in dieser Hinsicht
zuversichtlich. Dies dauere erfahrungsgemäß sechs Wochen,
sei aber nur als temporäre Sondermaßnahme für einen klar
eingrenzbaren Personenkreis möglich."Eine Umsetzung als
unbefristete Dauerlösung ist EU-rechtlich ausgeschlossen",
betont Eichel. Falls der deutsche Vorstoß genehmigt werde,
müsse der Bund zudem einen finanziellen Ausgleich an die
EU leisten.
"Existenzgründer sollen anfangen können, ohne das
Steuerrecht auswendig lernen zu müssen."
Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD)

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