- An Unternehmer und Freiberufler - Freude fürs Finanzamt... - Carpediem, 13.01.2003, 15:32
An Unternehmer und Freiberufler - Freude fürs Finanzamt...
-->Man sollte nicht nur negative Gefühle fürs Finanzamt hegen!
Warum machen Sie nicht einmal Ihrem Prüfer eine Freude?
Die tun auch nur Ihre Pflicht.
Man muß natürlich darauf achten, daß keine Vorteilsgewährung oder Bestechung daraus wird.
Außerdem sollte man strikt darauf achten, daß die Aufmerksamkeit erst nach Abschluß der Prüfung erfolgt. Beachten Sie die menschliche Seite dabei, also ruhig auch eine Aufmerksamkeit wenn die Prüfung zu Nachzahlungen geführt hat. Man will ja nicht belohnen oder strafen, sondern nur den Prüfer als Menschen respektieren und anerkennen.
Unverfänglich sind in diesem Fall z.B. Werbekugelschreiber, Flaschenöffner, Wand- und Taschenkalender etc. Achten Sie strikt auf die materielle Geringwertigkeit.Ein kleines Anschreiben mit den guten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest verbunden mit dem Dank der in angenehmer Atmosphäre stattgefundenen Außenprüfung runden die Aufmerksamkeit gut ab.
Damit Sie sicher sein können, das Ihr Geschenk beim Richtigen landet und auch als unverfänglich eingestuft wird, bitte direkt ans zuständige Finanzamt z.Hd. namentlich des Prüfers. Bitte bringen Sie deutlich lesbar Ihren Firmenaufdruck als Absender an der Sendung an. Auf keinem Fall sollten Sie die Sachen an die eventuell bekannte Privatanschrift des Prüfers senden. Wird dies bekannt, so kann dieser in arge Bedrängnis geraten.
Senden Sie die Sachen jedoch direkt ans Finanzamt, so ist dies völlig unverfänglich.
Kleine Geschenksendungen werden nach folgendem Muster im Finanzamt abgearbeitet.
1. Die Sendung kommt mit der Post direkt zum Schreibtisch des Prüfers.
2. Alle Kollegen belauern ab Eintreffen der Sendung den Mitarbeiter um seine Reaktion zu prüfen. (Um das Geschenk nicht untergehen zu lassen, wählen Sie am besten eine Maxibriefverpackung - man will ja nicht, das die Aufmerksamkeit im Papierkorb als Werbung landet)
3. Da Ihr Prüfer ein unbestechlicher Staatsdiener ist, wird er Ihre freundliche Aufmerksamkeit unter den kritischen Augen seiner Kollegen selbstverständlich zum Dienststellenleiter bringen, vorzeigen und sich erkundigen was denn nun mit Ihrer Aufmerksamkeit zu geschehen hat.
4.In den meisten Fällen verfügt der Dienststellenleiter die Rücksendung der Aufmerksamkeit.
Das wichtigste dabei, der Prüfer bekommt künftig ganz besonders die menschliche Zuwendung des Dienststellenleiters zu spüren.
5. Wenn nun natürlich alle Prüfer viele Aufmerksamkeiten von vielen geprüften Firmen bekommen, so erfahren diese eine ungeahnte Aufmerksamkeit durch die Dienststellenleiter.
Jeder hat dann auf jeden ein besonderes Auge. Man will schließlich wissen wer besonders beliebt ist.
6. Es kann besonders zum Jahreswechsel ( Weihnachtszeit) schon mal zu erheblichen Irritationen führen, wenn plötzlich alle Prüfer täglich zum Dienststellenleiter zur Begutachtung und Abgabe von Aufmerksamkeiten gehen und das eventuell täglich für 2 bis drei Wochen.
Das dem Begünstigten Prüfer damit einige Lauferei beschert wird sollte man in Kauf nehmen, denn wie sonst soll er an Ihre Aufmerksamkeit kommen?
Das ein Teil der Ã-kosteuer für zusätzliches Rückporto benötigt wird, ist zu verschmerzen, denn schließlich mögen wir alle unsere Finanzämter.
Bei all den vielen Vorschriften und Gängeleien welche diese im Rahmen der Steuergesetze beherrschen müssen, ist so eine Aufmerksamkeit mal eine willkommene Abwechslung im tristen Alltag der Finanzämter und der dort Beschäftigten.
Machen Sie sich nichts daraus, wenn beim Eintreffen Ihrer Aufmerksamkeit Ihr Prüfer gerade Urlaub hat, zwischenzeitlich haben seine Kollegen genügend Zeit sich in wilden Spekulationen über das Verhalten des Beschenkten und des Inhaltes der Sendung zu ergehen.
Schenkzeit ist dann ab sofort keine Prüfzeit mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Carpediem

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