- Trickdiebe - Popeye, 14.01.2003, 06:51
Trickdiebe
-->Höhere Kuponzahlungen der
Deutschen Telekom bergen
steuerliche Überraschung
Emissionen in Höhe von 7 Milliarden Euro betroffen /
Steuerlich sind Titel Finanzinnovation
mtr. FRANKFURT, 13. Januar. Die Herabstufung der
Bonität der Deutschen Telekom könnte für sieben Schuldtitel
des Unternehmens im Volumen von insgesamt rund 7
Milliarden Euro in absehbarer Zeit einen höheren Kupon
bedeuten. Bei diesen Anleihen hängt die Verzinsung von der
Bonitätseinstufung durch die beiden Ratingagenturen
Moody's und Standard & Poor's ab.
Moody's hatte am vergangenen Freitag das Unternehmen
überraschend deutlich auf"Baa3" und damit nur noch eine
Stufe über dem Status von Ramschanleihen eingestuft
(F.A.Z. vom 11. Januar). Die Ratingagentur begründete dies
mit Zweifeln an den Plänen des Unternehmens, den
Schuldenberg bis Ende dieses Jahres von 66 auf rund 50
Milliarden Euro abzubauen. Sollte Standard & Poor's
nachfolgen, erhöhte sich die Verzinsung der betroffenen
Anleihen um 0,5 Prozentpunkte. Die jährliche Zinslast der
Deutschen Telekom stiege dann um rund 35 Millionen Euro.
Bisher hat Standard & Poor's jedoch noch keine
Ratingveränderung vorgenommen.
Die Deutsche Telekom hat in den zurückliegenden Jahren
wie ihre Konkurrenten eine Vielzahl solcher vom Rating
abhängigen, auf Euro, Dollar oder Pfund lautenden Titel
begeben. Neben breit gestreuten Anleihen mit langen
Laufzeiten zählen dazu auch bei institutionellen Anlegern
plazierte sogenannte"Medium term notes". Die Titel der
Telekom sind so ausgestaltet, daß sie nur ein einziges Mal
einen Zinsaufschlag um 0,5 Prozentpunkte bei
Ratingherabstufungen gewähren. Die zehn Emissionen der
Telekom, deren Kupons bereits von einem vorherigen
Bonitätsabschlag profitierten, wären somit nach Angaben des
Unternehmens von einer erneuten Herabstufung nicht
betroffen.
Anleger, die diese Anleihen derzeit verkaufen, um noch
schnell ihre Kursgewinne vor der Bundesregierung zu retten,
müssen bedenken, daß diese Titel steuerlich als sogenannte
Finanzinnovation gelten. Viele Privatanleger merken aber
bisweilen erst bei der Verkaufsabrechnung, daß sie sich -
oder ihre Anlageberater ihnen - eine solche Finanzinnovation
ins Depot gelegt haben. Denn auf die Kursgewinne wird bei
Finanzinnovationen die Zinsabschlagsteuer
(Zahlstellensteuer) in Höhe von 30 Prozent fällig.
Kursgewinne gelten in diesem Fall als positive
Kapitalerträge. Dies gilt unabhängig von der Haltedauer der
Anleihen. Für die Einstufung als Finanzinnovation spielt es
auch keine Rolle, ob es während der Laufzeit tatsächlich zu
einer Bonitätsherabstufung durch Ratingagenturen kommt.
Auch andere variabel verzinsliche Anleihen, bei denen die
Höhe der Zinszahlung als Auf- oder Abschlag eines
Referenzzinses erfolgt, gelten als Finanzinnovationen.
Nach Einschätzung von Anlageexperten bei Banken ist es
noch zu früh, genaue Aussagen über den Einfluß der
Steuerpläne der Bundesregierung auf Finanzinnovationen wie
diese Telekom-Anleihen zu machen."Finanzinnovationen
sind in steuerlicher Hinsicht schon seit Jahren ein Irrgarten",
heißt es bei der Dresdner Bank. Fachleute raten, auch bei
solchen Anlagen zunächst auf grundsätzliche Informationen
zu achten. Dazu gehört - so trivial es klingen mag -,
Bankberater nach der steuerlichen Behandlung zu fragen.
Meist ist diese Information in den gängigen Banksystemen
verzeichnet, so daß Kundenberater in der Lage sein sollten,
Papiere als Finanzinnovationen zu erkennen. Leider ist dies
nicht immer der Fall. Manche Anleihen wie die in Not
geratenen Argentinien-Anleihen werden auch erst während
der Laufzeit von den Finanzbehörden zu Finanzinnovationen
erklärt.
Ungemach droht auch, wenn in den Banksystemen der
Einstandspreis beim Erwerb der Titel nicht mit dem richtigen
Schlüssel eingespeichert wird. Auch bei Depotübertragungen
auf andere Geldinstitute wird der Einstandspreis
Anlageberatern zufolge generell nicht mitübertragen. Liegt
kein Einstandpreis vor, wird auf eine Pauschalbesteuerung
zurückgegriffen. Das kann teuer werden, denn als
Bemessungsgrundlage werden 30 Prozent des
Verkaufserlöses angesetzt. Auf diesen Betrag wird dann
wiederum die Zinsabschlagsteuer von 30 Prozent fällig. Die
einfachste Lösung für die Privatanleger liegt wohl darin, ihre
Belege bei solchen Wertpapiertransaktionen aufzubewahren,
um den Einstandspreis in jedem Fall nachweisen zu können.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.01.2003, Nr. 11 / Seite 19

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