- Steueränderungen 2003 für Steuerzahler - Palstek, 14.01.2003, 10:20
Steueränderungen 2003 für Steuerzahler
-->gefunden bei wallstreet-online
Steueränderungen 2003 für alle Steuerzahler
Am 20.11.2002 wurde der Entwurf des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen jedoch noch zustimmen. Nachfolgend die Änderungen im Überblick:
Eigenheimzulage.
Diese können zukünftig nur noch Familien mit Kindern beanspruchen. Für Neu- und Altbauten gibt es einen einheitlichen Grundbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Dieser erhöht sich um weitere 300 Euro für Energiesparmaßnahmen. Eine Kinderzulage von 800 Euro gibt es für jedes Kind zusätzlich.
Tipp:
Werden kinderlose Eigenheimbesitzer erst innerhalb von vier Jahren nach der Fertigstellung oder Anschaffung der Wohnung zu Eltern, läuft die Förderung erst ab diesem Zeitpunkt für acht Jahre.
Die Einkunftsgrenzen werden gesenkt:
Für Alleinerziehende innerhalb von zwei Jahre auf 70.000 Euro (bisher: 81.807 Euro) und für Ehepaare auf 140.000 Euro (bisher: 163.614 Euro). Der Kinderbetrag beläuft sich auf 20.000 Euro pro Kind.Für Eigenheimbesitzer, die bereits Eigenheimzulage erhalten, ändert sich nichts.
Abschreibung.
Für fremdvermietete Gebäude, die Wohnzwecken dienen, verringert sich die degressive AfA. Im Jahr der Fertigstellung und den folgenden sieben Jahren auf jeweils 3 und anschließend auf 2 Prozent. Bei Kauf oder Herstellung vor Neujahr 2003 lauten die Sätze wie bisher auf 5 und 1,25 Prozent.
Verlustvortrag.
Minusbeträge innerhalb derselben Einkunftsart sind nur noch mit der Hälfte der positiven Einkünfte verrechenbar.
Erbschaft.
Die geplante Abschaffung des Verlustübertrags wird nicht umgesetzt. Somit Können die Erben nicht verrechnete rote Zahlen des Verstorbenen ansetzen.
Organschaft.
Diese Verbindung gilt gewerbesteuerlich ab 2003 nicht mehr. Somit können Gewinne und Verluste zwischen Tochter und Mutter bei der Gewerbesteuer nicht mehr saldiert werden.
<ul> ~ Quelle</ul>

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