- Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkasse - Euklid, 14.01.2003, 15:22
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 14.01.2003, 15:53
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 14.01.2003, 17:33
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 14.01.2003, 17:48
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 14.01.2003, 18:00
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Tassie Devil, 15.01.2003, 04:01
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 15.01.2003, 08:22
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 15.01.2003, 13:49
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 15.01.2003, 21:56
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 15.01.2003, 13:49
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 15.01.2003, 08:22
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 14.01.2003, 17:48
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 14.01.2003, 17:33
- Re: Hast du dazu eine offizielle Quelle? (owT) - Michael, 14.01.2003, 17:38
- Fuchsbriefe - Euklid, 14.01.2003, 17:54
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 14.01.2003, 15:53
Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkasse
-->zurückholen.
Der Knackpunkt:Die betroffenen gelten zwar formal als Angestellte,sind im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes aber nicht verpflichtetin die Kasse einzuzahlen,wenn sie besondere Befugnisse haben-also eine arbeitgeberähnliche Tätigkeit (Personal und Finanzentscheidungen) ausüben.
es ist jedoch möglich sich die unfreiwillig gezahlten Beträge wieder bis zu einer Summe von 267000 Euro zurückzuholen.
Für die Rentenversicherung können die Beiträge bis zu 30 Jahre,für die Arbeitslosenversicherung bis zu 4 Jahren rückwirkend zurückgezahlt werden.
Um die Beiträge zurückzuerhalten müssen Sie einen Antrag auf Ausstieg aus der gesetzlichen Sozialversicherung stellen.
Da der Antrag sehr komplex ist sollten Sie mit einem Juristen darüber sprechen.
Gruß EUKLID

gesamter Thread: