- Heute Anhörung zu mehr als 40 Steueränderungen...(erhöhungen) - Popeye, 15.01.2003, 07:48
Heute Anhörung zu mehr als 40 Steueränderungen...(erhöhungen)
-->Änderungen an Eichels Steuerpaket im
Gespräch
Zuletzt aktualisiert: 14 Januar 2003 16:41 CET
Berlin (Reuters) - Einen Tag vor der öffentlichen Anhörung zu
dem von der Bundesregierung geplanten Steuerpaket ist die
endgültige Ausformung der Neuerungen noch offen.
Im Hause würden noch Änderungen in Einzelpunkten diskutiert,
teilte das Bundesfinanzministerium am Dienstag mit.
Entschieden sei aber nichts. Wahrscheinlich ist
Ministeriumskreisen zufolge, die doppelte Besteuerung für
Anleger in Investmentfonds nicht zu verwirklichen und nur den
Fondsanteil-Verkauf pauschal zu besteuern. Dies hatte auch die
Finanzpolitikerin der Grünen, Christine Scheel, dem
"Handelblatt" gesagt. Zudem sollten ihren Angaben zufolge die
Regelungen zur steuerlichen Nutzung von Verlustvorträgen für
Firmen abgemildert und auf die geplante Streichung der
Begünstigung von Blumen bei der Mehrwertsteuer verzichtet
werden. In Kreisen des Finanzministeriums wurden dagegen
Vorbehalte geäußert. Es seien noch etliche Änderungen im
parlamentarischen Beratungsprozess möglich, hieß es.
Die mehr als 40 Steueränderungen, die vom Finanzministerium
vorgeschlagen werden und mit denen Steuervergünstigungen für
Unternehmen und private Steuerpflichtige gestrichen werden
sollen, werden am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung im
Finanzausschuss des Bundestages erörtert. Bis
Donnerstagabend wollen die Koalitionsfraktionen dann klären,
welche Änderungen am Steuerpaket der Regierung
vorgenommen werden sollen. Teile der Wirtschaft,
Interessenverbänden und Wirtschaftsexperten haben die
Steuerpläne der Regierung kritisiert.
ÄNDERUNG DER INVESTMENTBESTEUERUNGSPLÄNE
WAHRSCHEINLICH
"Welche Änderungen es letztlich geben wird, lässt sich derzeit
noch nicht sagen", hieß es in Koalitionskreisen. Es zeichne sich
aber ab, dass die Besteuerung von Investmentfonds sich doch
anders gestalten werde, als von der Regierung ursprünglich
geplant. Die bisherigen Pläne sahen vor, dass
Veräußerungsgewinne aus Fonds-Transaktionen ebenso wie aus
dem Verkauf von Fondsanteilen besteuert werden sollen. Die
Fondswirtschaft hatte darin eine Doppelbesteuerung gesehen,
die Investmentfonds gegenüber der Direktanlage und anderen
Anlageprodukten benachteilige. Dieser Argumentation wurde
zwar in Kreisen des Ministeriums nicht gefolgt. Es hieß aber,
es werde wohl allein schon wegen der technischen Probleme
bei der Umsetzung der Besteuerung fondsinterner Trankaktionen
lediglich zur Besteuerung beim Verkauf von Investmentanteilen
kommen.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI)
kritisierte die Regierungspläne in seiner Stellungnahme für den
Finanzausschuss heftig. Der Verband merkte aber auch an:"Wir
haben mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass insoweit
bereits Korrekturen durch die Koalitionsfraktionen und das
Finanzministerium im Gespräch sind".
ÄNDERUNG DER INVESTMENTBESTEUERUNG
BRAUCHT WOHL NOCH ZEIT
Die"Financial Times" berichtete, große internationale
Fondsmanager hätten gedroht, Deutschland wegen der
unterschiedlichen Besteuerung von im Ausland ansässigen
Fonds gegenüber deutschen Fonds verklagen wolle. Dazu hieß
es im Finanzministerium, dieser Konflikt existiere schon länger
und solle in einer Überarbeitung der Investmentgesetze, die bis
Anfang 2004 abgeschlossen sein soll, gelöst werden. Mit dem
aktuellen Steuerpaket habe dieses Thema aber nichts zu tun.
Die Darstellung Scheels, die geplante Einschränkung der
steuersparende Verlustverrechnung von Unternehmen über das
Einziehen eines Sockelbetrages von 500.000 Euro abzumildern
und Blumen doch bei der Mehrwertsteuer weiter zu
begünstigen, wurde in Ministeriumskreisen skeptisch beurteilt.
Bei dem genannten Sockelbetrag würden viele Firmen nicht
mehr von der neuen Regelung erfasst, hieß es. Der Verband
Deutscher Maschinen- und Anlagenbau forderte den
ungekürzten Erhalt des steuerlichen Verlustausgleichs und
erklärte, andernfalls steige die Gefahr von Insolvenzen in der
Branche.
Noch unklar ist auch, ob es bei der geplanten Erhöhung der
Dienstwagenbesteuerung bleibt. Auf einen Verzicht auf die von
der Finanzwirtschaft heftig kritisierte Einführung von
Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus deutet derzeit
nichts hin. Die geplante Abschaffung der gewerbesteuerlichen
Organschaft, die die gewerbesteuersparende
Ergebnisverrechnung zwischen Konzerntöchtern erlaubt, wird
nach Koalitionsangaben erst im Rahmen einer späteren
Gewerbsteuerreform behandelt.
Quelle: Reuters

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