- Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkasse - Euklid, 14.01.2003, 15:22
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 14.01.2003, 15:53
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 14.01.2003, 17:33
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 14.01.2003, 17:48
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 14.01.2003, 18:00
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Tassie Devil, 15.01.2003, 04:01
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 15.01.2003, 08:22
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 15.01.2003, 13:49
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 15.01.2003, 21:56
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 15.01.2003, 13:49
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- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 14.01.2003, 17:48
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - Euklid, 14.01.2003, 17:33
- Re: Hast du dazu eine offizielle Quelle? (owT) - Michael, 14.01.2003, 17:38
- Fuchsbriefe - Euklid, 14.01.2003, 17:54
- Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas - le chat, 14.01.2003, 15:53
Re: Angestellte Geschäftsführer können sich bis zu 267000 Euro von der Rentenkas
-->>Hallo Katze,
>beim Zins kannst Du nur schwerlich einen Hebel ansetzen (evtl. Klage wg. entgangenen Gewinnes), das ist eh klar.
>Dass jedoch die zwangsweise geloehnte Kohle aufgrund von Inflation nur noch ein Bruchteil dessen wert ist, was sie einmal wert war, das ist eindeutig Dein Nachteil, den geldwerten Vorteil hieraus hat der deutsche Staat.
>Es sollte Dir nun kein Problem bereiten, ggf. unter Zuhilfenahme von geeigneten staatlichen Statistiken das Auftreten von Inflation zu beweisen, und infolge dessen Deinen Nachteil auf Heller und Peng zu berechnen, denn genau diese Summe ist des Staates Vorteil.
>Verklage sie auf diese Summe wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
>Gruss
>TD
Hi Tassie,
ich bin froh wenn ich die Beiträge bekomme. Da sind von der IKK noch so
abenteuerliche Behauptungen auf dem Tisch. Trotz meiner Akten ist es nicht
sicher wie der Richter entscheidet.
Ich hab schon mal wegen etwas anderem so eine Klage verloren. Der Richter
hatte offensichtlich keine Aktenkenntniss, der eine Beisitzer ist immer eingenickt. Der andere Beisitzer hat sich überhaupt nicht interessiert.
In ganz kurzer Zeit war das Dingens entschieden und ich wieder draussen.
Recht in Germanien....... ein extra Thema. Am Besten vergiss es und mach
in der Zeit was anderes. Selbst Holzhacken, Gartenumgraben oder Hof kehren in der Zeit ist produktiver.
beste Grüsse ins Paradies
le chat

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