- immer noch mehr regelungen u. bürokratie - patrick, 16.01.2003, 01:31
- Aha, das Rot-Grüne Winterhilfswerk startet. (owT) - Zardoz, 16.01.2003, 02:47
- Vorsicht!!!!!!!!!! - Euklid, 16.01.2003, 09:20
- Re: Wie sollen denn nun eigentlich die Altfälle mit Verlust geregelt werden? - JLL, 16.01.2003, 10:32
- Re: Wie sollen denn nun eigentlich die Altfälle mit Verlust geregelt werden? - - ELLI -, 16.01.2003, 10:47
- Re: Danke, ist aber schon 2 Tage her, ob das noch gilt?! ;-) (owT) - JLL, 16.01.2003, 10:58
- Re: Wie sollen denn nun eigentlich die Altfälle mit Verlust geregelt werden? - Euklid, 16.01.2003, 11:40
- Re: Wie sollen denn nun eigentlich die Altfälle mit Verlust geregelt werden? - - ELLI -, 16.01.2003, 10:47
- Aha, das Rot-Grüne Winterhilfswerk startet. (owT) - Zardoz, 16.01.2003, 02:47
immer noch mehr regelungen u. bürokratie
-->mich würde mal interessieren wieviel % der erwerbstätigen jetzt schon im steuerberater o. finanzamtbeeich arbeiten... auf jden fall zu wenig...
bei dieser regelung müssen sie aufstocken, dann müssen sie ja listen von 100terten kleinen silberschrottmedallien zusammenzählen...
die sind so krank im kopf, dass sie es schon gar nicht mehr spüren....
als ob an briefmarken, münzen o. möbel noch gross was zu verdienen ist *haha*
und über ebay huschen dann die steuerfahnder:-)
Der Verkauf antiker Möbel soll steuerpflichtig werden
Bundesregierung: Steuer von 15 Prozent auf alle Veräußerungsgewinne aus Geschäften mit Vermögensgegenständen
von Cornelia Wolber
Berlin - Vor der ersten Beratung des geplanten Steuervergünstigungsabbaugesetzes Ende des Monats im Parlament werden immer mehr Details über das Vorhaben der Bundesregierung bekannt. Danach trifft die Ausweitung der Steuerpflicht auf private Veräußerungsgewinne nicht nur - wie bislang angenommen - Aktien und vermietete Immobilien, sondern alle möglichen Vermögenswerte.
Ausgenommen seien Güter des täglichen Bedarfes, deren „dauerhafte Nutzung zu einem konstanten Wertverlust führt“, erklärt ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel. Als Beispiel nannte er Kleidung, Waschmaschinen oder Pkw.
Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten, die nicht Gegenstand des täglichen Gebrauches sind, sollen hingegen künftig ab einem Freibetrag von 500 Euro der geplanten Pauschalsteuer von 15 Prozent unterworfen werden. Das gelte etwa für antike Möbel, Gemälde oder Briefmarken - sowie Münzsammlungen und zwar auch, wenn es sich dabei um einmalige Verkäufe von Privatpersonen ohne gewerblichen Hintergrund handelt. Als Stichtag für das Inkrafttreten der Neuregelung nannte der Ministeriumssprecher den 21. Februar. Dabei würden drei Fälle unterschieden:
Wurde beispielsweise eine antike Kommode vor dem Stichtag ge- und wieder verkauft, soll die alte Regelung gelten, wonach der Erlös erklärt und entsprechend dem individuellen Satz der Einkommensteuer innerhalb der bislang geltenden Spekulationsfristen versteuert werden muss. Für den Fall, dass die Kommode vor dem Stichtag angeschafft wurde, aber erst danach veräußert wird, sollen 15 Prozent Pauschalsteuer auf die Bemessungsgrundlage erhoben werden. Als solche wurden zehn Prozent des Verkaufserlöses festgelegt.
Liegen Kauf und Verkauf jenseits des Stichtages, greift die neue Regelung, die zusammen mit den anderen Maßnahmen zum Abbau von Steuervergünstigungen voraussichtlich im Frühjahr beschlossen und dann rückwirkend in Kraft treten soll. Danach entfällt auf den Verkaufserlös eine Steuer in Höhe von 15 Prozent. Sollte der Erlös unter dem Anschaffungspreis liegen, kann dies in der Steuererklärung des Verkäufers als Verlust geltend gemacht werden.
Das Bundesfinanzministerium rechnet auf Grund der neuen Steuerregeln mit Mehreinnahmen von 325 Mio. Euro, die jedoch erst im nächsten Jahr kassenwirksam würden. In den Folgejahren steigt die Summe dann auf jeweils 650 Mio. Euro. Die lückenlose Erfassung der Verkaufserlöse will die Bundesregierung mit Hilfe der geplanten Einführung von Kontrollmitteilungen der Banken gewährleisten. Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, hält die Steuer für verfassungswidrig. Die Finanzbeamten könnten nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob Spekulationsgewinne erzielt wurden. „Am Ende zahlen nur die Steuer-Ehrlichen“, sagte er der „Bild“-Zeitung.

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