- Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - Kurt, 18.01.2003, 22:43
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - Aristoteles, 19.01.2003, 00:04
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - MC Muffin, 19.01.2003, 00:28
- Hier nochmal der Ganze Text - MC Muffin, 19.01.2003, 00:37
- Re: Dachfonds tauscht Fonds nach bisherigen Recht frei, Privatanleger - André, 19.01.2003, 12:02
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - MC Muffin, 19.01.2003, 00:28
- und was ist eigentlich mit Future-Gewinnen? (owT) - daxput, 19.01.2003, 09:01
- Re: und was ist eigentlich mit Future-Gewinnen? (owT) - MC Muffin, 19.01.2003, 10:22
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - André, 19.01.2003, 12:10
- Werbungskosten wo eintragen? - Taffer, 19.01.2003, 14:33
- Re: Werbungskosten wo eintragen - Antwort und weiteres - André, 19.01.2003, 16:19
- danke (owT) - Taffer, 19.01.2003, 16:42
- Re: Werbungskosten wo eintragen - Antwort und weiteres - André, 19.01.2003, 16:19
- Werbungskosten wo eintragen? - Taffer, 19.01.2003, 14:33
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - Aristoteles, 19.01.2003, 00:04
Hier nochmal der Ganze Text
-->Halbeinkünfte-Verfahren: Steuern auf DividendenAb 2002 gilt das sogenannte Halbeinkünfte-Verfahren. Hiernach werden Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur Hälfte des Wertes besteuert. Die Kehrseite: Werbungskosten im Zusammenhang mit derartigen Einkünften aus Aktien sind auch nur noch zu 50% absetzbar. Kreditzinsen für Aktienkäufe können mithin nur noch zur Hälfte in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Zinseinkünfte gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. Wer über Kredit hingegen Zinspapiere (z.B. festverzinsliche Wertpapiere) kauft, darf die Schuldzinsen daher vollständig absetzen. Für Beteiligungen an ausländischen Aktiengesellschaften gilt das halbeinkünfteverfahren bereits ab 2001. Das so genannte Anrechnungsverfahren für Aktionäre ist mit der Halbeinkünftebesteuerung entfallen. Anleger können daher keine Körperschaftsteuer mehr auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen. Geringverdiener werden hierdurch etwas schlechter gestellt."Von allem die Hälfte" heißt der allgemeine Merksatz für Kapitalanleger. D.h. von steuerpflichtigen Dividenden und Spekulationsgewinnen legt das Finanzamt den halben Wert der Besteuerung zu Grunde. Die Kehrseite: Verluste sowie angefallene Anschaffungs- oder Veräußerungskosten werden auch nur zur Hälfte berücksichtigt. Es wird auf das Wirtschaftsjahr der Kapitalgesellschaft abgestellt. Für einige Unternehmen und damit für Dividenden dieser Unternehmen gilt das Halbeinkünfte-Verfahren erst ab 2003. Betroffen sind hiervon Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht am 31.12. endet, wie z.B. der Siemens AG (30.09.). Erhaltene Dividenden in 2001 betrafen ohnehin das Wirtschaftsjahr 2001 und sind daher nach der alten Regelung mit Anrechnungsverfahren zu besteuern. FreistellungsauftragAnleger mit Freistellungsaufträgen sollten für alle Dividendenzahlungen ihre Freistellungsaufträge prüfen und ggf. anpassen. Wer € 1000 an Dividende erwartet, muss also nur € 500 freistellen lassen. Faktisch kann daher das doppelte Volumen freigestellt werden. Banken müssen dem Bundesamt für Finanzen Informationen geben, wie sich die Summe im Freistellungsauftrag auf Dividenden und Zinsen aufteilt. Damit können auch Rückschlüsse auf eventuelle Spekulationsgewinne gezogen werden. Die Freistellungsgrenze beträgt € 1601/3202 (Ledige/Verheiratete). Tipps zur GestaltungFür Gutverdienende sind dividendenstarke Titel steuerlich günstiger. Geringverdiener, die aber dennoch bereits ihren steuerlichen Freibetrag (Sparerfreibetrag in Höhe von € 1.550 bzw. € 3.100) aufgezehrt haben, sind dann"steuerlich" günstiger dran mit Aktien, die wenig oder keine Dividende ausschütten. Das Halbeinkünfteverfahren gilt auch für Spekulationsgewinne und -verluste. Die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne in Höhe von € 512 wird damit praktisch verdoppelt. Nachteile bei InvestmentfondsBei einer Kapitalanlage in Aktien über einen Investmentfonds, profitiert der Anleger nur eingeschränkt von der Halbeinkünfte-Regelung. Dividenden aus einem Aktienfonds werden nur dann in das Halbeinkünfteverfahren einbezogen, wenn die Dividenden aus inländischen Aktien stammen. Dividenden aus ausländischen Investmentvermögen werden voll besteuert. Spekulationsgewinne und SpekulationsverlusteSpekulationsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Investmentfonds sind private Veräußerungsgewinne, die voll steuerpflichtig sind. Veräußert mithin der Anleger Anteile an einem Aktienfonds innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr, so ist der Gewinn hieraus bei Überschreiten der Freigrenze von € 512 voll zu versteuern. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um inländische oder ausländische Investmentanteile handelt. Es kommt nicht zu einer praktischen Verdoppelung der Freigrenze. Verluste aus dem Verkauf sind in voller Höhe verrechenbar, so z.B. mit nur zur Hälfte steuerpflichtigen Dividenden. Ausgenommen vom Halbeinkünfte-Verfahren sind neben Investmentfonds-Anteilen auch Optionsscheine und Indexzertifikate. Hinweis: Spekulationsgewinne aus Kapitalvermögen sind als Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften auch verrechenbar mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, so z.B. mit Autos, Kunstgegenständen oder Schmuck. Beispiel zum Halbeinkünfte-VerfahrenDie Dividende einer AG von € 1.000 wird wie folgt besteuert: Die AG zahlt 25 Prozent Körperschaftsteuer. Vom Ausschüttungsbetrag in Höhe von € 750 werden beim Aktionär € 375 steuerlich erfasst. Hierauf ist dann der persönliche Steuersatz anzuwenden, so dass bei einem Grenzsteuersatz von 30% € 112,50 an Einkommensteuer (bei Überschreiten des Sparerfreibetrages und der Werbungskosten) anfallen. Die SteuerformulareDer Kapitalanleger hat in seiner Steuererklärung Anlage KAP für die Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Anlage SO für Sonstige Einkünfte zu verwenden. Die Anlage SO ist einzusetzen für detaillierte Angaben über private Veräußerungsgeschäfte. DAbei ist zu unterscheiden zwischen Gewinne aus Immobilienverkäufen, Wertpapierverkäufen und Termingeschäften wie z.B. Optionen oder Futures.

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