- Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - Kurt, 18.01.2003, 22:43
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - Aristoteles, 19.01.2003, 00:04
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - MC Muffin, 19.01.2003, 00:28
- Hier nochmal der Ganze Text - MC Muffin, 19.01.2003, 00:37
- Re: Dachfonds tauscht Fonds nach bisherigen Recht frei, Privatanleger - André, 19.01.2003, 12:02
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - MC Muffin, 19.01.2003, 00:28
- und was ist eigentlich mit Future-Gewinnen? (owT) - daxput, 19.01.2003, 09:01
- Re: und was ist eigentlich mit Future-Gewinnen? (owT) - MC Muffin, 19.01.2003, 10:22
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - André, 19.01.2003, 12:10
- Werbungskosten wo eintragen? - Taffer, 19.01.2003, 14:33
- Re: Werbungskosten wo eintragen - Antwort und weiteres - André, 19.01.2003, 16:19
- danke (owT) - Taffer, 19.01.2003, 16:42
- Re: Werbungskosten wo eintragen - Antwort und weiteres - André, 19.01.2003, 16:19
- Werbungskosten wo eintragen? - Taffer, 19.01.2003, 14:33
- Re: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen?? - Aristoteles, 19.01.2003, 00:04
Re: Werbungskosten wo eintragen - Antwort und weiteres
-->>>Werbungskosten: Telefon, Internetkosten etc.pp. nicht vergessen.
>Hallo noch ne Frage:
>Wo lasse ich die angefallenen Werbungskosten wirksam werden?
>Orderkosten ziehe ich direkt vom Gewinn/Verlustrechnung am Schluß
>in o.g. Excel-Tabelle ab.
>Gilt das auch für o.g. Kosten Tel u. Inet, Bücher, Zeitschriften ABO-Dienste?
>freundliche Sonnen-Sonntagsgrüsse
>Taffer
>
>
Nein, nicht so.
Die Bankspesen (dirkten Orderkosten) sind in den Anschaffungspreisen bzw. dem Erlös bereits enthalten!!! (Das Ausweisen der ausmachenden Beträge ist absolut überflüssig!) Der Erfolg ist der Nettoerfolg!
So, wenn dann die Summe des Nettoerfolgs feststeht,
untendrunter in Spalten aufführen die Telefonkosten (Schätzung),
Abo-Kosten, Internet etc. müssen in etwa belegbar sein.
Zuvor jedoch die große Überlegung anstellen, inwieweit nicht
Werbungskosten z.T. oder überwiegend besser unter den Einkünften aus Kapitalvermögen abzusetzen sind. Dort dürfen sie nämlich zu 100% abgesetzt werden. Bei den Aktienspukulationen werden sie nach Halbeinkünfteverfahren auch nur letztlich hälftig berücksichtigt.
Also auch hier erst denken - dann tun
Gruß
A.

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