- An André: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen - Kurt, 20.01.2003, 20:46
An André: Halbeinkünfteverfahren bei Optionsscheinen
-->Geht ganz einfach, so Du auch Aktien gehandelt hast:
Nur eine Aufstellung mit der dicken Überschrift machen
private Veräußerungsgeschäfte.
Nur wenn der Knabe wirklich Ahnung hat, wird er fordern, dass diese auseinandergenommen werden müssen und eine 2. Aufstellung anfordern, wovon Du natürlich keine Ahnung hattest:-). Hohe Erfolswahrscheinlichkeit.
Exel-Aufstellung enthält die Spalten:
Kaufdatum WPNr Stück Gattung Kurs Kaufbetrag ESt-Einstand
Verkaufdatum Stück Kurs Erlös Steuerl.Erfolg.
Sonst nichts, ausser Summe Steuerl. Erfolg.
Werbungskosten: Telefon, Internetkosten etc.pp. nicht vergessen.
>Gilt das Halbeinkünfteverfahren bei Aktien auch für Spekulationsgewinne bei Optionsscheinen? Wenn nein, wie könnte ich argumentieren, um meinen Finanzbeamten, (der auf diesem Gebiet Null Ahnung hat!) vom Gegenteil zu überzeugen???
>Kurt
Deine Idee habe ich so ähnlich auch schon gehabt, aber wo trage ich den Endbetrag in der Anlage SO ein? Etwa in Zeile 51, Spalte"Halbeinkünfteverfahen unterliegend":
"GEWINNE UND VERLUSTE AUS WEITEREN VERÄUSSERUNGEN VON ANDEREN WIRTSCHAFTSGÜTERN(ERLÄUTERUNGEN AUF EINEM BESONDEREN BLATT)
und Zeile 52"TERMINGESCHÄFTE" ignorieren???
... sooo dumm sind die???...
schönen Gruß
Kurt

gesamter Thread: