- OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung? - Plutarch, 20.01.2003, 23:09
- Re: OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung? - - ELLI -, 20.01.2003, 23:17
- Falsch zitiert - Plutarch, 21.01.2003, 15:28
- Re: OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung? - Chrizzy, 20.01.2003, 23:34
- Re: OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung? - Carpediem, 21.01.2003, 00:22
- Re: OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung? - - ELLI -, 20.01.2003, 23:17
Re: OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung?
-->>Ich lese mir gerade die Gesetzestexte zum Kündigungsrecht durch. Als sozial NICHT gerechtfertigte Kündigung steht dort u.a.:
>"... dringende betriebliche Erfordernisse wie Auftragsrückgang, Rationalisierung der Produktionsabläufe..."
>Weis jemand wie das in der Praxis gehandhabt wird? Kann sich der Arbeitgeber auf diesen Passus immer berufen? D.h. wäre dann eine Kündigung grundsätzlich immer gerechtfertigt?
>Grüße,
>Plutarch
Hi, Plutarch,
wenn gekündigt wird, kannst Du natürlich betriebsbedingte Kündigungsgründe haben, wie oben angeführt.
Hast Du allerdings mehrere Mitarbeiter, dann mußt Du unter diesen denjenigen kündigen, der von der Maßnahme am wenigsten hart betroffen wird. Insofern sozial verträglich.
Du kannst meines Wissens kündigen bei Teibetriebsstillegungen, auch Auftragsrückgängen. Hast allerdings immer die Nachweispflicht.
Anders bei der persönlich bedingten Kündigung. Die muß nicht sozial verträglich sein. Eine pers. bed. Kündigung kann ausgesprochen werden bei zu langer Krankheit (hier müssen schon beträchtliche Fehlzeiten vorliegen!) oder pers. Fehlverhalten. Bei Fehlverhalten muß der entsprechende Kündigungsgrund vorher abgemahnt worden sein. Am Besten 2x schriftlich.
Liebe Grüße,
crissy

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