- (CBL) Crosss Boarder Leasing aktuell bei +/- äh Plusminus, - LenzHannover, 22.01.2003, 00:42
- Hier der Text für eure Oma:-) (war ja so im Fernsehen, muß also stimmen) - LenzHannover, 22.01.2003, 01:12
- ...und wie erzähle ich das meiner 13jährigen Stieftochter? *lol* (mwT) - Praxedis, 22.01.2003, 01:25
- ... oder muss die das noch nicht wissen, weil vielleicht andere Dinge wie... - Praxedis, 22.01.2003, 01:35
- CBL... verständlicher erklärt auf 12seitigem Word-Dokument - Praxedis, 22.01.2003, 02:01
- ... oder muss die das noch nicht wissen, weil vielleicht andere Dinge wie... - Praxedis, 22.01.2003, 01:35
- ...und wie erzähle ich das meiner 13jährigen Stieftochter? *lol* (mwT) - Praxedis, 22.01.2003, 01:25
- Hier der Text für eure Oma:-) (war ja so im Fernsehen, muß also stimmen) - LenzHannover, 22.01.2003, 01:12
Hier der Text für eure Oma:-) (war ja so im Fernsehen, muß also stimmen)
-->Phantasie ohne Grenzen - die entwickeln Stadtkämmerer, wenn es darum geht, Geld in die Kasse zu bringen. Mit dem sogenannten „Cross-Border-Leasing“ haben die Finanzchefs von mehr als 100 Städten seit etwa 1995 ein neues Mittel gefunden, um gegen die Ebbe im Stadtsäckel zu kämpfen. Bisher hat das kaum jemand wahrgenommen, denn über Cross-Border-Leasing haben die Stadträte im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen entschieden. Doch im Ruhrgebiet formiert sich jetzt Widerstand gegen den kommunalen Ausverkauf. Der Anlass: Bochum und Recklinghausen wollen ihre Kanalnetze verleasen.
Der Deal über die Grenzen
Und so funktioniert das Geschäft über die Grenzen: die Stadt verpachtet ein Stück Infrastruktur an einen US-Investor. Das können zum Beispiel Straßenbahnschienen und -waggons, Kläranlagen, Abwasserkanäle oder Immobilien sein. Die Stadt mietet die Anlage im selben Moment zurück. Der Trick: der US-Investor kann die vermeintliche Investition im Ausland steuerlich geltend machen. Die Steuerersparnis teilt er mit der deutschen Kommune. Das Bochumer Kanalnetz hat einen Wert von rund 450 Mio. Euro. Etwa 4 Prozent des Wertes bekommt Bochum danach in seine Kasse. Dieser sogenannte Netto-Barwertvorteil, also der Anteil von der Steuerersparnis, den Bochum behalten darf, beträgt 20 Mio. Euro. Den Rest des Geldes überweist die Stadt sofort an mehrere Banken, die sich um die Rückzahlung der Raten kümmern. Für Bochum endet das Geschäft schon beim Vertragsabschluss - theoretisch. Doch die Tücke liegt im Detail der Cross-Border-Leasing Verträge.
Risiken
1. Vertragswerk
Die Leasing-Geschäfte werden in bis zu 1000 Seiten starken Vertragswerken geregelt. Verfasst sind sie in Juristen-Englisch. Den Stadträten liegt in der Regel nur eine kurze, deutsche Zusammenfassung vor. Sie können deshalb die Risiken eines solchen Deals nicht einschätzen, müssen aber dennoch darüber entscheiden. Zwar gibt es hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzleien, die den Städten beratend zur Seite stehen, doch wollen die natürlich mit dem Geschäft Geld verdienen. Die Kommunen sind also auf Gedeih und Verderb den Tipps der Experten ausgeliefert.
2. Laufzeiten
Der Hauptmietvertrag zwischen der Stadt und dem US-Investor gilt für 100 Jahre. Der Rückmietvertrag rund 30 Jahre. Danach hat die Stadt eine sogenannte Rückkaufoption, mit der beide Verträge hinfällig werden. Alles wäre wieder so wie vor dem Deal. Vorausgesetzt, dass zwischendurch nichts schief geht. Aber genau das kann über die langen Vertragslaufzeiten niemand garantieren. Wenn eine Anlage zerstört und nicht wieder aufgebaut wird, oder das Rating der Banken sinkt, die mit der Rückzahlung der Leasing-Raten beauftragt sind, dann hat der US-Investor unter Umständen einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch. Und der kann weit über dem liegen, was die Stadt am Anfang des Geschäftes kassiert hat.
3. Gesetzliche Änderungen
Die Änderung der Steuergesetze in den USA geht voll zu Lasten des Investors, das behaupten zumindest alle involvierten Städte und Berater. Wenn sich aber die Gesetzgebung in Deutschland ändert, ist die Kommune dran. Eine Einführung der Quellensteuer (Finanzströme ins Ausland werden versteuert) könnte die Kommune teuer zu stehen kommen. Denn von den Rückzahlungsraten würde weniger beim Investor ankommen. Ausgleichen müsste das Defizit am Ende wohl der Steuerzahler.
Gesetze
Bisher sind die Cross-Border-Geschäfte auf beiden Seiten des Atlantiks von den zuständigen Behörden abgenickt worden. Doch in Bayern scheinen nach den Bürgerinitiativen auch die Politiker aktiv zu werden. Staatsinnenminister Günther Beckstein bezeichnet Cross-Border-Leasing als riskant und obendrein unmoralisch. Die Kommunen könnten nicht von ihren Bürgern fordern, dass sie brav ihre Steuern zahlen, während gleichzeitig die Städte auf Steuertricks zurückgreifen, die „hart an der Grenze der Legalität“ seien. Noch im Frühjahr 2003 soll über ein Gesetz debattiert werden, dass den bayerischen Kommunen den Deal mit der Infrastrukur verbietet.
Fazit
Die Risiken eines Cross-Border-Geschäftes sind mannigfaltig und schwer einzuschätzen. Natürlich halten die involvierten Arrangeure, Rechtsanwälte und Banken das Risiko für überschaubar. Doch sind sie diejenigen, die am meisten am Geschäft verdienen. Der Netto-Barwertvorteil, also das Geld, das bei der Stadt bleibt, ist nur ein geringer Teil des Transaktionsvolumens. Auch der US-Investor handelt nicht aus purer Großzügigkeit. Er kassiert den Steuervorteil und hat außerdem noch einen Vertragspartner, der größtmögliche Sicherheit bietet: denn Kommunen können eigentlich nicht Insolvenz anmelden. Wenn sie pleite sind, springt der Bund in die Bresche. Fragt sich nur, wie lange noch. Denn die Finanzmisere grassiert schon lange auf allen Ebenen. Bund, Länder und Kommunen sind davon gleichermaßen betroffen.

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