- Schönbohm: Präventivkrieg okay - RetterderMatrix, 25.01.2003, 13:26
- Hat ja schon mal jemand hier rein gestellt, aber trotzdem nochmal.... - marsch, 25.01.2003, 13:59
- aber trotzdem nochmal....immer wieder interessant! - RetterderMatrix, 25.01.2003, 14:20
- Re: Schönbohm: Präventivkrieg okay - Euklid, 25.01.2003, 16:48
- Re: Schönbohm: Präventivkrieg okay - RetterderMatrix, 25.01.2003, 17:03
- Re: Schönbohm: Präventivkrieg okay - Tempranillo, 25.01.2003, 17:15
- tststs - Ihr seid aber heut wieder frech:-) (owT) - Praxedis, 25.01.2003, 18:07
- Re: Ein Lied für Angie - Tempranillo, 26.01.2003, 00:42
- Re: Schönbohm: Präventivkrieg okay - Herbi, dem Bremser, 25.01.2003, 23:46
- tststs - Ihr seid aber heut wieder frech:-) (owT) - Praxedis, 25.01.2003, 18:07
- Re: Schönbohm: Präventivkrieg okay - Tempranillo, 25.01.2003, 17:15
- Re: Schönbohm: Präventivkrieg okay - RetterderMatrix, 25.01.2003, 17:03
- Hat ja schon mal jemand hier rein gestellt, aber trotzdem nochmal.... - marsch, 25.01.2003, 13:59
Hat ja schon mal jemand hier rein gestellt, aber trotzdem nochmal....
--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=5> Strafgesetzbuch n.F </font></font><div align="Justify">
.Besonderer Teil, §§ 80 - 145d (= Abschn. 1 - 7)
BESONDERER TEIL
Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Erster Titel: Friedensverrat
§ 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80a. Aufstacheln zum Angriffskrieg.
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/gesetze/stgb-bt1.shtml#BT
</div></td></tr></table>

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