- Hochwirksamer Recht§chutz: TONBANDPROTOKOLL vom Gerichtsverfahren - Justitius, 27.01.2003, 20:43
- Re:... TONBANDPROTOKOLL vom Gerichtsverfahren - Justitius, 27.01.2003, 22:50
Hochwirksamer Recht§chutz: TONBANDPROTOKOLL vom Gerichtsverfahren
-->Wird eine dem zuständigen Anwalt rechtzeitig und selbstverständlich schriftlich
zugeleitete Bitte, für ordnungsgemäße Protokollierung zu sorgen abgelehnt,
sollte man am Gerichtsverfahren nicht teilnehmen,
sofern man durch widerrechtliche Manipulationen Nachteile erleiden könnte,
die man später nur durch aufwändige Prozeßrekonstruktion beweisen kann.
Mandanten, die keine Ahnung haben von ihren Rechten,
lassen sich übrigens sehr einfach durch Juristen manipulieren.
Aber dagegen ist man nur machtlos, wenn man gerne ohnmächtig ist... ;-)
Natürlich sollte man dazu auch wissen, was Anwälte alles tun müssen
für ihr Honorar, und das auch einfordern, damit der zuständige Anwalt
das herrliche Gefühl zu spüren bekommt, seinen Mandanten
zum Ziel der Rechtsordnung geführt zu haben:
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/164925.htm
Schöne Grüße
Justitius
<ul> ~ Brisante Rechtsinformationen</ul>

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